Prozess in Abwesenheit

Reaktion auf Putin-Haftbefehl: Moskauer Gericht verurteilt Richter des Weltstrafgerichts

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von dpa

Staatsanwalt Karim Khan, Chefankläger des IStGH, wurde in Abwesenheit zu einer langen Haftstrafe verurteilt. (Archivbild)

Bild: Peter Dejong/AP/dpa


Was tun, wenn der eigene Präsident vom Weltstrafgericht verfolgt wird? Russlands Antwort: 15 Jahre Strafkolonie und Gefängnis - für die Richter:innen.

Ein Moskauer Gericht hat mehrere Vertreter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Abwesenheit zu langen Haftstrafen verurteilt. IStGH-Chefankläger Karim Khan wurde zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, neun Jahre davon in einem Gefängnis und der Rest in einer Strafkolonie für Schwerverbrecher, wie die russische Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Zudem erhielten acht Richter:innen des Weltstrafgerichts mit Sitz im niederländischen Den Haag demnach Haftstrafen zwischen dreieinhalb und 15 Jahren.

Khan habe von Februar bis März 2022 illegale Strafverfahren gegen russische Staatsbürger:innen eingeleitet und das Präsidium des Weltstrafgerichts rechtswidrige Haftbefehle erlassen, behauptete die Behörde. Da Khan sich nicht in Russland befindet, bleibt das Urteil zunächst voraussichtlich weitgehend folgenlos. Khan hat im Mai im Zusammenhang mit einer Untersuchung über mutmaßliche sexuelle Übergriffe sein Amt beim IStGH bis zum Abschluss der Untersuchung vorübergehend niedergelegt.

Nachdem Khan bereits im Frühjahr 2022 Ermittlungen eingeleitet hatte, erließ das Weltstrafgericht im März 2023 Haftbefehle gegen Kremlchef Wladimir Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Auch gegen mehrere hochrangige russische Militärs wurden vom IStGH Haftbefehle erlassen. Putin hatte vor fast vier Jahren die Invasion in die Ukraine befohlen.

Das Weltstrafgericht verfolgt Verdächtige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression. Russland ist nicht Vertragsstaat des IStGH.

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