Hubig: "Ermutigende Entwicklung"

"Nur Ja heißt Ja": Bundesrat für strengeres Prinzip im Sexualstrafrecht

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

:newstime

Braucht Deutschland nun "Nur Ja heißt Ja"?

Videoclip • 01:54 Min • Ab 12


Im Sexualstrafrecht mehrerer europäischer Staaten gilt bereits das Prinzip "Nur Ja heißt Ja". Nun haben auch die Bundesländer dafür plädiert. Es ist jetzt an der Bundesregierung, sich parteiübergreifend zu einigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat ist für die Einführung des Prinzips "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht.

  • Dieser Beschluss ebne den Weg für eine Verständigung in der Koalition, sagte Justizministerin Hubig.

  • Die SPD-Politikerin selbst hat sich bereits für die Einführung der strengeren Regelung ausgesprochen.

Der Bundesrat hat sich für die Einführung des Grundsatzes "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht ausgesprochen das meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Auf eine Initiative Hamburgs fand ein entsprechender Entschließungsantrag in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird dpa zufolge nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, stehe in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihre Zustimmung dazu bereits geäußert.

Für die Regelung "Nur Ja heißt Ja" sprechen Befürworter:innen zufolge jene Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können. Hingegen führen Gegner:innen einer entsprechenden Reform insbesondere aus den Reihen der Union an, dies sei eine Scheinlösung. Das Problem der Beweisführung bleibe genau wie bei "Nein heißt Nein" bestehen, da es sich im Regelfall um eine Tat ohne Zeug:innen handelt.

Auch in den News:

Bisher gilt im deutschen Strafrecht "Nein heißt Nein"

In Deutschland wurde vor zehn Jahren das "Nein heißt Nein"-Modell eingeführt. Wegen des Fehlens einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung wenden einige europäische Staaten wie Spanien bereits die weitreichendere Lösung "Nur Ja heißt Ja" als zentrales Kriterium für dieStrafbarkeit an.

Es sei wichtig klarzustellen, "dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist", sagte Hamburgs Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause. Das müsse auch gelten, wenn das Opfer in eine Schockstarre verfallen sei, geschlafen habe oder aus Angst geschwiegen habe. Zahlreiche europäische Staaten hätten sich bereits für das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip entschieden, sagte die saarländische Justizministerin, Petra Berg (SPD). "Deutschland darf hier nicht das Schlusslicht Europas werden", fügte sie hinzu.


Hubig hofft auf parteiübergreifende Unterstützung für Reform

Wie dpa weiter meldet, sieht der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD keine entsprechende Regelung vor. Justizministerin Hubig zeigt sich dennoch zuversichtlich, "dass der Beschluss des Bundesrates den Weg ebnet für eine Verständigung in der Koalition". Dieser habe gezeigt, dass es jetzt parteiübergreifend viel Unterstützung für eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja" gebe.

"Das ist eine sehr gute Entwicklung – und ermutigend", sagte Hubig. Viele andere europäische Staaten hätten bereits eine entsprechende Regelung. "Unser Ziel sollte es sein, dass Deutschland bald aufschließt – und sexuelle Selbstbestimmung auch konsequent schützt." Im Juni hatte Hubig bereits angekündigt, dass für Jugendliche das Prinzip des "Nur Ja heißt Ja" auf jeden Fall kommen werde.


Verwendete Quelle:

Nachrichtenagentur dpa

Mehr entdecken