Warnung
Urlauber aufgepasst: Verbraucherzentrale warnt vor neuer Betrugsmasche
Veröffentlicht:
von Jonas Bellermann:newstime
Reisebuchungen: Warnung vor Zahlungsbetrug
Videoclip • 01:16 Min • Ab 12
Gefälschte Zahlungsaufforderungen nach Reisebuchungen wirken täuschend echt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt jetzt vor professionellen Betrugsversuchen per Mail und WhatsApp.
Sommerzeit ist Reisezeit – und genau das machen sich Betrüger:innen offenbar gezielt zunutze. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt aktuell vor gefälschten Zahlungsaufforderungen rund um Urlaubsbuchungen. Wie die Verbraucherschützer:innen mitteilen, erhielten Reisende derzeit vermehrt E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten, die auf den ersten Blick wie echte Mitteilungen von Hotels, Ferienwohnungen oder Reiseanbietern wirkten.
Besonders perfide: Laut Verbraucherzentrale enthielten manche Nachrichten sogar persönliche Daten wie den Namen der Reisenden, Buchungsnummern oder konkrete Reisedaten. Dadurch entstehe schnell der Eindruck, dass die Zahlungsaufforderung legitim sei. Kriminelle forderten Betroffene dann dazu auf, offene Beträge zu überweisen oder Zahlungsdaten über einen Link zu bestätigen.
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Warum die Masche so gefährlich ist
Reiserechtsexperte Oliver Buttler erklärte laut Mitteilung der Verbraucherzentrale, die Betrugsversuche würden zunehmend professioneller. Gerade nach einer frischen Reisebuchung seien viele Menschen weniger misstrauisch und reagierten schneller auf vermeintlich dringende Zahlungsanfragen. Die Verbraucherschützer:innen raten deshalb dringend dazu, keine Links in verdächtigen Nachrichten anzuklicken und Zahlungen nicht vorschnell auszuführen.
Hintergrund der aktuellen Warnung seien nach Angaben der Verbraucherzentrale unter anderem frühere Datenlecks. Gestohlene Buchungsdaten könnten Kriminelle demnach noch lange für neue Betrugsmaschen nutzen. Gerade in der Urlaubssaison steige deshalb das Risiko für täuschend echte Phishing-Angriffe auf Reisende deutlich an.
So sollten Urlauber:innen jetzt reagieren
Wer eine solche Nachricht erhalte, solle zunächst die eigenen Kontoauszüge prüfen. Anschließend empfehle die Verbraucherzentrale, direkt Kontakt mit der Unterkunft oder dem Reiseanbieter aufzunehmen – allerdings ausschließlich über offizielle Telefonnummern oder bekannte E-Mail-Adressen. So lasse sich schnell klären, ob tatsächlich eine offene Forderung bestehe.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
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