Klima, Kosten – Knappheit?

Heizungsgesetz-Reform: Was die Regierung jetzt plant

Veröffentlicht:

von Christopher Schmitt

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Neues Heizungsgesetz: Das ändert sich jetzt

Videoclip • 01:06 Min • Ab 12


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Union und SPD wollen das Gebäudeenergiegesetz umkrempeln. Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt. Doch was ändert sich genau – und warum gibt es Kritik an den Plänen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Union und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt – was soll sich jetzt ändern?

  • Öl- und Gasheizungen bleiben weiterhin erlaubt und die 65-Prozent-Pflicht entfällt, jedoch gelten ab Januar 2029 neue Anforderungen.

  • Kritik kommt von Umweltverbänden, zudem drohen Mieter:innen zusätzliche Kosten.

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) will das Heizungsgesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck loswerden. CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Welche Konsequenzen hat das für die Bürger:innen konkret?

Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt

Die neue Regelung ermöglicht es Immobilienbesitzer:innen, weiterhin Öl- und Gasheizungen einzubauen. Die bisherige pauschale 65-Prozent-Pflicht für den Betrieb mit erneuerbaren Energien bei neu eingebauten Heizungen entfällt komplett.

Ab Januar 2029 gelten jedoch neue Anforderungen: Gas- und Ölheizungen müssen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden – etwa Biomethan oder synthetische Kraftstoffe. Auf diesen Anteil grüner Brennstoffe fällt kein CO2-Preis an, was den Willen zum Umstieg fördern soll.

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Grüne Brennstoffe: Definition und Herstellung

Als grüne Brennstoffe gelten:

  • Biomethan: hergestellt in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh oder entstanden in Mooren.

  • Synthetisches Methan und verschiedene Wasserstoff-Arten

  • Bioheizöl: im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl hergestellt

Verfügbarkeit fraglich – Engpässe wahrscheinlich

Vor Engpässen wird bereits gewarnt. "Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan", so der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebig.

2024 betrug der Erdgasverbrauch für Raumwärme in deutschen Haushalten laut der Vorsitzenden der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, 245 Terawattstunden (TWh). Die Biomethan-Nutzung heute liege bei zehn TWh.

Andreae schätzt, dass bis 2030 zwischen 50 und 100 TWh Biomethan bereitgestellt werden könnten – abhängig von konkurrierender Nutzung in Industrie und Verkehr.

Umrüstungsaufwand: Unterschiede je Gas

Biomethan ist laut BDEW technisch problemlos über bestehende Gasleitungen transportierbar – Anpassungen seien nicht nötig.

Wasserstoff hingegen habe "grundlegend andere brenntechnische Eigenschaften. Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, ohne dass es unmittelbar zu Anpassungen bei Endgeräten kommt – allerdings nur in begrenztem Umfang von etwa zehn, maximal 20 Prozent."

Klimabilanz: Kritik von Umweltverbänden

Man vertraue darauf, dass Bürger:innen die für sie richtige Heizungsart wählten, heißt es in einem Begleitpapier von Union und SPD. "Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an grünem Öl beziehungsweise Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen."

Die geplante sogenannte "Bio-Treppe" sieht folgende Schritte vor:

  • 2029: mindestens zehn Prozent klimafreundlicher Anteil

  • Bis 2040: Erhöhung in drei Schritten auf einen noch unklaren Prozentsatz

  • Ab 2028: Energieversorger müssen bis zu ein Prozent klimafreundliche Gase und Heizöle liefern

Kritik der Umweltverbände: Sibylle Braungardt vom Freiburger Öko-Institut rechnet vor: Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe würde 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO2 einsparen, allein zehn Millionen Tonnen 2030. Die neue Versorger-Quote spare nur etwa zwei Millionen Tonnen ein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz nennt grüne Gase zudem eine "fossile Mogelpackung", da sie in Industrie und Verkehr dringender benötigt würden.

Mehrkosten für Mieter könnten drohen

Müssen Mieter:innen jetzt tiefer in die Tasche greifen? Noch ist das offen, jedoch drohen Mehrkosten. Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer als fossile Varianten. Bei durchschnittlichem Jahresverbrauch entstehen Mehrkosten:

  • Biogas (23.000 kWh): bis zu 16 Euro monatlich

  • Bioöl (3.000 Liter): etwa 23 Euro monatlich

Wasserstoff und synthetisches Methan werden laut Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zur "Kostenfalle", da sie knapp sind und effizient eingesetzt werden müssten – und in Heizungskellern hätten sie nichts zu suchen.

"Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen", teilt der VKU mit.

Union und SPD wollen Mieter:innen "vor überhöhten Nebenkosten" schützen, doch Details sind noch ausstehend. Die Union deutet an, Mieter:innen mit alten Heizungen hätten oft ohnehin niedrigere Mieten.

Auch in den News:

Wärmepumpen-Förderung bleibt bestehen

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 finanziert. Unsicher ist jedoch, wie viel Geld es künftig für den Einzelnen gibt – und ob an weiteren Förderbedingungen gebastelt wird. Die genaue Förderung und Bedingungen sollen im Sommer festgelegt werden, kündigte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch an.

EU-Richtlinie begrenzt Wahlfreiheit ab 2030

Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass ab 2030 für Neubauten strikte Klimavorgaben herrschen. Die Wärmeversorgung muss vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen, heißt es in einem Papier der Fraktionen. Bauherr:innen wählen dann zwischen Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. Die Wahlfreiheit für Öl- und Gas könnte damit schon bald wieder eingeschränkt werden.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Qellen

Nachrichtenagentur dpa

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