Rechtsgutachten
Foodwatch kritisiert geplantes EU-Verbot für "Veggie-Burger" als rechtswidrig
Veröffentlicht:
von dpaDie Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat ein Rechtsgutachten zum geplanten EU-Verbot vorgelegt.
Bild: Marijan Murat/dpa
Das von der EU diskutierte Verbot für Begriffe wie "Veggie-Burger" wäre nach Ansicht von Foodwatch rechtswidrig. Kurz vor einer wichtigen Verhandlungsrunde geht die Organisation mit einem Gutachten an die Öffentlichkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Verbot von Bezeichnungen wie "Tofuwürstchen" oder "Seitanschnitzel" wäre nach Ansicht von Foodwatch rechtswidrig.
Das habe ein Rechtsgutachten ergeben, das die Verbraucherschutzorganisation in Auftrag gegeben hat.
Demnach dürften die Mitgliedstaaten Produktnamen nicht verbieten, ohne zuvor alternative Bezeichnungen festzulegen.
Ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" oder "Tofu-Wurst" wäre laut einem von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenen Gutachten in seiner geplanten Form rechtswidrig. Die vorgesehenen Verbote würden den Grundsätzen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widersprechen, heißt es in dem Gutachten.
Der EuGH habe festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen zu verwenden sind. Das Gutachten beruft sich neben dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 auch auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Foodwatch moniert Verbot als "unsinnig"
"Ein EU-Verbot von "Tofuwürstchen" oder "Seitanschnitzel" ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig", so Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in Brüssel stoppen. Rainer hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen das Verbot ausgesprochen.
In dem Rechtsgutachten heißt es auch, dass die von den französischen EVP-Abgeordneten geforderte Änderung von EU-Recht unklar und unverständlich sei. Unter anderem sollten Begriffe wie "Wurst" und "Schnitzel" der geforderten Rechtsänderung zufolge "ausschließlich den essbaren Teilen der Tiere vorbehalten" sein. Ein Schnitzel mit Panade dürfte demnach nicht als Schnitzel bezeichnet werden, so das Gutachten.
Deutsche Unionsabgeordnete stimmten gegen EU-Vorstoß
Das Mitte-Rechts-Bündnis EVP, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten mit wenigen Ausnahmen gegen ein Verbot – eine ausreichende Mehrheit gab es trotzdem. Begründet wird die Änderung damit, Verbraucher:innen und Landwirt:innen zu schützen.
Am Mittwoch (10. Dezember) gehen die Verhandlungen zu dem geplanten Verbot in die vielleicht letzte Runde. Auch eine Mehrheit der EU-Staaten müsste dem Verbot zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten können.
:newstime verpasst? Hier aktuelle Folge ansehen
Mehr entdecken

Trotz Friedensabkommen
Thailand-Kambodscha-Konflikt flammt erneut auf – gegenseitige Vorwürfe

An Naturschwimmbecken
Erneut Riesenwellen auf Teneriffa: Drei Menschen sterben

Hollywood-Studio
Trump mischt sich in Übernahme von Warner Brothers durch Netflix ein

Nach Strafe gegen Plattform
Musk wütend: EU darf keine Anzeigen mehr auf X schalten

Elektromobilität
VDA rechnet 2026 mit deutlich mehr Neuzulassungen von E-Autos

CSU-Chef im ARD-Talk
"Ich arbeite, so lange es geht": Bei Miosga redet Söder Rentenstreit schön
