Völkerrechtsexperte äußert sich kritisch

Experte ordnet Angriffe auf Iran ein: Was sagt das Völkerrecht?

Veröffentlicht:

von Benedikt Rammer

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Minister und Militärs: Diese iranischen Politiker sind tot

Videoclip • 01:33 Min • Ab 12


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Die Angriffe von Israel und den USA auf den Iran verstoßen laut Völkerrechtsexperte Dominik Steiger gegen das internationale Gewaltverbot. Die Konflikte werfen ernste Fragen zur Zukunft des Völkerrechts und seiner Durchsetzung auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Angriffe von Israel und den USA auf den Iran verstoßen laut internationalem Recht gegen das Gewaltverbot.

  • Das iranische Atomprogramm wird als Rechtfertigung genannt, doch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates fehlt.

  • Dominik Steiger betont die Bedeutung des Völkerrechts als Schutz vor Willkür und appelliert an dritte Staaten, klare Positionen zu beziehen.

Die jüngsten militärischen Angriffe von Israel und den USA auf den Iran sorgen für große internationale Aufmerksamkeit und werfen Fragen zum internationalen Recht auf. Laut Dominik Steiger, Professor für Völkerrecht an der Technischen Universität Dresden, seien diese Aktionen klar rechtswidrig. Das völkerrechtliche Gewaltverbot unter der UN-Charta verbiete militärische Gewalt grundsätzlich, erklärt Steiger im Interview mit dem ZDF.

Ausnahmen vom Gewaltverbot gebe es lediglich in zwei Fällen: durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates oder das Selbstverteidigungsrecht. Eine Sicherheitsratsresolution liege in diesem Fall nicht vor. Auch das Selbstverteidigungsrecht greife hier nicht, da kein direkter Angriff des Iran stattgefunden habe. Steiger betont jedoch, dass eine präventive Selbstverteidigung erlaubt sei, falls ein Angriff unmittelbar bevorstehe. Diese Voraussetzung sei jedoch fraglich.

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Atomprogramm und geopolitische Spannungen

Die Angriffe wurden von Israel und den USA unter anderem mit dem iranischen Atomwaffenprogramm begründet, das gegen den Nichtverbreitungsvertrag und UN-Sicherheitsratsresolutionen verstoße. Gleichzeitig verweist Steiger auf die wiederholten Provokationen des Iran durch Proxys wie die Hisbollah, die Hamas und die Huthis sowie die Drohungen gegen Israel. Dennoch sei dies kein Grund für einen präventiven Angriff, da ein unmittelbar bevorstehender Angriff nicht nachweisbar sei.

Auch die iranischen Gegenangriffe haben massive Auswirkungen auf die Golfregion und Israel. ZDF-Korrespondent Thomas Reichart berichtet von einer weiteren Eskalation der Gewalt, die die Region zunehmend destabilisiert.

Auch in den News:

Ein weiteres Argument für ein Eingreifen könnte der Schutz der iranischen Bevölkerung sein, die wiederholt Opfer brutaler Maßnahmen des Regimes geworden ist. Doch auch hier sieht Steiger keine rechtliche Grundlage für einen Eingriff. Selbst schwere Menschenrechtsverletzungen könnten das Gewaltverbot nicht aushebeln, wie Beispiele aus der Vergangenheit, etwa der Kosovo-Konflikt, zeigten.

Steiger warnt davor, dass ein Eskalieren der Gewalt zu einer Spirale des Leidens führen könne. Dies sei eine "geronnene Erfahrung" aus früheren Konflikten. Gleichzeitig betont er die Bedeutung des Völkerrechts als Schutz vor Willkür und als Garant für schwächere Staaten gegen mächtige Akteure.

Appell an die Bundesregierung

Abschließend richtet Steiger einen Appell an dritte Staaten, darunter auch Deutschland, sich klar gegen Verstöße gegen das Gewaltverbot zu positionieren – nicht nur gegenüber dem Iran, sondern auch gegenüber Israel und den USA. Nur durch eine klare Haltung könne verhindert werden, dass internationale Normen weiter erodieren.


Verwendete Quellen:

ZDF: "Was sagt das Völkerrecht zu den Angriffen in der Golfregion?"

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