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Dobrindt plant Gesetz gegen Enteignungen

Veröffentlicht:

von Damian Rausch

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Dobrindt will Enteignungen erschweren

Videoclip • 01:19 Min • Ab 12


Noch bevor eine mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin ihre Vergesellschaftungspläne umsetzen kann, kündigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein neues Gesetz an. Es soll hohe rechtliche und finanzielle Hürden für die Überführung privater Wohnungsbestände in Gemeineigentum schaffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen mit einem neuen Investitionsschutzgesetz deutlich erschweren.

  • In Berlin planen Linke, Grüne und SPD, Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne oberhalb einer Schwelle von 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften.

  • Besonders umstritten ist die Entschädigung: Während in Berlin maximal 16 Milliarden Euro vorgesehen sind, gehen die Kostenschätzungen weit auseinander.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Hürden für die Vergesellschaftung privater Unternehmen deutlich erhöhen. Hintergrund sind die Pläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin, große Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen. Mit einem neuen Investitionsschutzgesetz will die Bundesregierung nun Vorgaben für solche Vorhaben festschreiben.

Wie die "Bild" berichtet, sieht Dobrindts Vorstoß drei zentrale Bedingungen vor. Bei einer Vergesellschaftung soll eine Entschädigung zum ermittelten Verkehrswert erfolgen und unmittelbar in Geld ausgezahlt werden. Außerdem müsste nachgewiesen werden, dass zuvor andere Maßnahmen gegen Wohnungsmangel und hohe Mieten vollständig ausgeschöpft wurden. Dazu zählen etwa Investitionen in den Wohnungsbau und dessen Förderung.

Gegenüber der Zeitung erklärte Dobrindt, man wolle mit dem Gesetz deutlich machen, dass aus seiner Sicht "willkürliche" Vergesellschaftungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Für die Berliner Pläne könnten die vorgesehenen Vorgaben erhebliche Konsequenzen haben.


Berlin plant Vergesellschaftung großer Bestände

Linke, Grüne und SPD haben sich bei ihren Sondierungen darauf verständigt, Wohnungsbestände großer privater Unternehmen oberhalb einer Schwelle von 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Nach Angaben der Linken könnten rund 160.000 Wohnungen von fünf Unternehmen betroffen sein. Die Wohnungen sollen anschließend in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.

Für die Entschädigungen sieht die Sondierungsvereinbarung eine Obergrenze von 16 Milliarden Euro vor. Ein Finanzierungskonzept soll zunächst 2027 erarbeitet werden. Der eigentliche Gesetzentwurf ist dem bisherigen Zeitplan zufolge für Mitte 2028 vorgesehen.

Dobrindts Forderung nach einer Entschädigung zum Verkehrswert könnte diesen Plan jedoch erheblich verteuern. Laut "Bild" gehen Experten bei einer solchen Berechnung von Kosten zwischen 50 und 60 Milliarden Euro aus. Diese Schätzung ist allerdings nicht unumstritten.


Auch in den News:

Berechnungen zu Kosten gehen weit auseinander

Eine aktuelle Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, wie stark die bisherigen Kostenschätzungen voneinander abweichen. Frühere Berechnungen des Berliner Senats kamen für damals rund 226.000 bis 240.000 betrachtete Wohnungen auf einen Verkehrswert von etwa 29 bis 36 Milliarden Euro; eine Aktualisierung nannte bis zu 39,5 Milliarden Euro. Andere Modelle kommen – abhängig von Bewertungsmethode, Zinsen und angenommenen Mieteinnahmen – auf deutlich niedrigere Entschädigungssummen.

Das DIW weist deshalb darauf hin, dass die finanziellen Folgen wesentlich davon abhängen, welche Entschädigung letztlich festgesetzt wird. Gleichzeitig würde eine Vergesellschaftung nach Einschätzung des Instituts keine zusätzlichen Wohnungen schaffen und den Berliner Haushalt belasten.

Auch juristisch dürfte die Auseinandersetzung damit nicht beendet sein. Vergesellschaftungen sind grundsätzlich in Artikel 15 des Grundgesetzes vorgesehen. Anders als klassische Enteignungen nach Artikel 14 wurde dieses Instrument in der Geschichte der Bundesrepublik bislang jedoch noch nie angewandt. Entsprechend ungeklärt sind zentrale Fragen seiner praktischen Umsetzung.


Verwendete Quellen:

Deutsche Presse-Agentur

Bild: "'Investitionsschutzgesetz' kommt: Dobrindt-Plan gegen linke Massen-Enteignungen in Berlin"

Welt: "'Investitionsschutzgesetz': Dobrindt will Berliner Vergesellschaftungspläne per Gesetz verhindern"

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