Sachsen-Anhalt

"Ultima Ratio" bei AfD-Rechtsbruch: Was ist der Bundeszwang?

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von Christopher Schmitt

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AfD-Sieg: Geheimplan soll verschwinden

Videoclip • 01:07 Min • Ab 12


Nach dem AfD-Erdrutschsieg in Sachsen-Anhalt hat Justizministerin Hubig den Bundeszwang als hypothetisches Mittel ins Spiel gebracht. Was genau ist das – und wie funktioniert er?

Nach dem AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt könnte die Rechtsaußen-Partei erstmals eine Landesregierung bilden. Im Zuge der Diskussionen hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf den sogenannten Bundeszwang verwiesen. Die SPD-Politikerin betonte zwar, dass es sich nur um eine rein hypothetische Frage handele, allerdings besteht diese Handlungsmöglichkeit unter gewissen Umständen. Was genau ist der Bundeszwang und wann käme er zum Einsatz?

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Was ist der Bundeszwang?

Der Bundeszwang ist ein im Grundgesetz verankertes Instrument, dessen Einsatz obligatorisch die Zustimmung des Bundesrats erfordert. Er gibt einer Bundesregierung die Möglichkeit, gegen eine Landesregierung, die geltendes Recht missachtet, vorzugehen. Er gilt als letztes Mittel, als sogenannte "Ultima Ratio".

"Bisher gibt es keine Staatspraxis und Verfassungsrechtsprechung zu diesem Artikel", schreibt der Rechtsprofessor Heiko Meiertöns auf "Verfassungsblog". Der Anwendungsbereich des entsprechenden Artikels 37 im Grundgesetz sei "notorisch ungeklärt".

Wann könnte der Bundeszwang Anwendung finden?

Was würde eine solche "Ultima Ratio" erforderlich machen? Eine Landesregierung, die ihre Landesbehörden zu einem Rechtsbruch anweist, könnte auf diese Weise von der Bundesregierung praktisch überstimmt werden. Die Bundesregierung wäre dann gegenüber den zuständigen Landesbehörden direkt handlungsbefugt.

Wenn beispielsweise eine Landesregierung entscheidet, Einbürgerungsanträge nicht mehr zu bearbeiten oder die Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen nicht mehr umsetzt, könnte auf diese Weise die Anwendung der Gesetze dennoch sichergestellt werden.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Verfassungsblog: "Bundeszwang im Verfassungsschutzverbund"

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