Gesetz für Abgeordnete

Bundestag: Beleidigung und Zwischenrufe ab jetzt doppelt so teuer

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von dpa

Zwischenrufe, wie hier im Fall der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, ziehen ab jetzt ein höheres Ordnungsgeld nach sich. (Archivfoto)

Bild: Christoph Soeder/dpa


Ein respektvoller Umgang miteinander - das hat in Zeiten politischer Spannungen einen hohen Wert. Bei Verstößen müssen Abgeordnete nun tiefer in die Tasche greifen.

Wusstest du, dass auch Politiker:innen im Bundestag nicht ungestraft pöbeln dürfen? Wer andere beleidigt oder ständig dazwischenruft, muss eine Strafe zahlen. Dieses Ordnungsgeld wird nun doppelt so hoch wie bisher. Statt 1.000 Euro werden jetzt 2.000 Euro fällig.

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass Abgeordnete respektvoll miteinander umgehen. Wenn jemand innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal ermahnt wird, kostet das ebenfalls Geld. Wer sich in einer Sitzung gleich dreimal danebenbenimmt, muss den Saal verlassen. Auch das Schwänzen wird teurer: Wer bei wichtigen Abstimmungen fehlt oder unentschuldigt fernbleibt, verliert ebenfalls Geld.

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