Entwurf vorgelegt
Automatische Auszahlung von Kindergeld: Diese Sozialstaatsreformen könnten kommen
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von Michael Reimers:newstime
Kommission will Sozialstaat komplett umbauen
Videoclip • 58 Sek • Ab 12
Eine Kommission stellt Vorschläge für eine Sozialstaatsreform vor. Die Arbeitsministerin will möglichst schnell handeln. Diese Reformen könnten umgesetzt werden.
Schlanker, bürgernäher, transparenter: Bund, Länder und Kommunen wollen den Sozialstaat tiefgreifend reformieren. Das geht aus dem Entwurf für "Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform" hervor. Der Bericht liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor, auch "Bild", die "Süddeutsche Zeitung" und andere Medien berichten vorab darüber. Dienstagmittag (27. Januar, 13 Uhr) sollen die Vorschläge an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden.
Der Entwurf beinhaltet, dass Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden sollen. Generell sollen Sozialleistungen schneller und unkomplizierter zugänglich werden. Insgesamt formuliert die Kommission aus Vertreter:innen von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden 26 konkrete Empfehlungen. Um die Ziele zu erreichen, schlägt sie "einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt" vor.
Bas: "Keine Leistungskürzung"
Bas bezeichnete die geplante Reform des Sozialstaats als langfristiges Projekt ohne Leistungskürzung. Ziel sei es, den Sozialstaat "einfacher, digitaler und transparenter" zu machen, sagte die Bundesministerin im ARD-"Morgenmagazin" vor der offiziellen Vorstellung der Reformempfehlungen der Sozialstaatskommission.
Besonders hob die Ministerin hervor, dass Bund, Länder und Kommunen die 26 Reformvorschläge einvernehmlich erarbeitet hätten. Mit Blick auf die Sozialleistungen betonte Bas: "Keine Leistungskürzung, das Schutzniveau bleibt erhalten."
Zusammenlegung von Behörden – zugängliche Leistungen
Für Bürger:innen soll es künftig nur eine Anlaufstelle geben – die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Aktuell müssen oft mehrere Anträge auf Unterstützung gestellt werden. Eine komplette Zusammenlegung der Leistungsverwaltung wäre aus Sicht der Kommission gut, würde aber eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Bei den konkreten Leistungen soll es laut Kommission nicht zu Schlechterstellungen kommen.
Die Leistungen sollen schneller und einfacher zugänglich werden. Sie sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.
"Konsequente Digitalisierung
"Konsequente Digitalisierung" sei als zentraler Hebel für schlanke Vorgänge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhofften sich "einen digitalen Neustart des Sozialstaats". So soll ein zentrales Anlauf‑ und Service‑Portal digitale Antragstellung ermöglichen.
"Durch die einheitliche Erfassung von Daten entfällt das lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln, und die Verfahren werden zum Beispiel durch Pauschalierungen, verlängerte Bewilligungsfristen und vereinfachte Nachweisverfahren deutlich schlanker", verspricht das Gremium. Auch die öffentlichen Finanzen und der Arbeitsmarkt sollten profitieren. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Sozialstaatskommission geeinigt.
Auch in den News:
Bas will Grundstein bis 2027 legen
Bas kündigte an, die gesetzgeberischen Grundlagen möglichst bis Ende 2027 zu schaffen. Bis die Reformen, insbesondere eine zentrale digitale Plattform, im Alltag spürbar würden, könne es jedoch über diese Legislaturperiode hinaus dauern. "Wir wollen, dass sich Arbeit wieder lohnt", sagte Bas. Die Verbesserung der Erwerbsanreize sei ein zentraler Punkt der Reform.
Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen, heißt es. Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung. Bund, Länder und Kommunen rufen die Kommissionsmitglieder zu Entschlossenheit auf, "hier gemeinsam einen Neustart beherzt anzugehen".
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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