Gesundheitsgefahren
Zwei Tote in Berliner Seniorenanlage: Keine Ermittlungen trotz Legionellen-Fällen
Veröffentlicht:
von Fabia Söllner:newstime
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Videoclip • 01:08 Min • Ab 12
Zwei Todesfälle in einer Seniorenwohnanlage werden mit Legionellen in Verbindung gebracht. Das Gesundheitsamt hat den Zusammenhang bestätigt. Was sagt der Betreiber zu den Vorfällen?
Das Wichtigste in Kürze
Das Gesundheitsamt führt zwei Todesfälle in einem Berliner Seniorenwohnhaus auf Legionellen zurück.
Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln bislang nicht zu den Todesfällen.
Legionellen können schwere Lungenentzündungen auslösen, besonders bei älteren und vorerkrankten Menschen.
Nach den zwei Todesfällen im Zusammenhang mit einem Legionellen-Befall in einem Seniorenwohnhaus in Berlin-Tegel ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft derzeit nicht. Auch die Polizei hat kein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Das Gesundheitsamt Reinickendorf geht hingegen davon aus, dass die beiden Bewohner:innen an einer durch Legionellen verursachten Lungenentzündung gestorben sind.
Für Amtsleiter Patrick Larscheid ist der Zusammenhang eindeutig. Der Betreiber des Hauses, die landeseigene Berlinovo, erklärte dagegen, es lägen bislang keine Erkenntnisse vor, die einen direkten Zusammenhang zwischen den Todesursachen und den Legionellen belegten. Der Legionellen-Befall war bekannt geworden, nachdem fünf Bewohner:innen ins Krankenhaus eingeliefert worden waren. Zwei von ihnen starben, drei konnten inzwischen wieder entlassen werden.
Legionellen-Befall schon früher gemeldet
Nach Angaben von Reinickendorfs Amtsarzt Patrick Larscheid war das Gesundheitsamt bereits im Januar über einen Legionellen-Nachweis in der Seniorenwohnanlage informiert worden. Anlass war ein Erkrankungsfall, der dem Amt im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht gemeldet wurde.
Larscheid bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Der Betreiber Berlinovo erklärte hingegen, im Februar sei eine Bewohnerin an Legionellen erkrankt. Sie habe sich inzwischen vollständig erholt. Zudem seien die Mieter:innen zeitnah informiert und Maßnahmen des Notfallmanagements eingeleitet worden, um weitere Infektionen zu verhindern.
Ärzte müssen Fälle melden
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Ärzt:innen sowie Labore Erkrankungen und Todesfälle durch Legionellen an die zuständigen Gesundheitsämter melden. Die Bakterien können über fein zerstäubtes Wasser – etwa beim Duschen, aus Wasserhähnen oder Luftbefeuchtern – eingeatmet werden und so in die Lunge gelangen.
Die Folgen reichen von grippeähnlichen Symptomen bis hin zu schweren Lungenentzündungen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem oder bestehenden Herz- und Lungenerkrankungen.
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Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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