Sicher unterwegs in den Urlaub

Urlaubsauto richtig beladen: So vermeidest du Bußgelder

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

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Wo der Sommerurlaub am günstigsten ist

Videoclip • 01:24 Min • Ab 12


Zu viel Gepäck kann im Urlaub teuer werden. Schon ab mehr als fünf Prozent Überladung drohen Bußgelder – und im Extremfall endet die Fahrt an der Kontrollstelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schon ab mehr als fünf Prozent Überladung drohen beim Pkw Bußgelder, ab 20 Prozent gibt es 95 Euro und einen Punkt, ab 30 Prozent 235 Euro und einen Punkt.

  • Am sichersten ist es, das vollgetankte, reisefertige Auto auf einer öffentlichen Waage wiegen zu lassen, möglichst inklusive Mitfahrenden.

  • Die Rechnung mit dem Fahrzeugschein ist oft ungenau, weil Sonderausstattung zusätzliches Gewicht bringt, das in den Papieren nicht immer vollständig sichtbar ist.

Vor der Urlaubsreise wird im Auto oft jeder freie Winkel genutzt: Koffer, Kühltasche, Spielsachen, Proviant und vielleicht noch Fahrräder oder eine Dachbox. Gerade Familien stoßen dabei schnell an Grenzen. Entscheidend ist aber nicht nur, ob alles hineinpasst, sondern auch, ob das Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht einhält.

Denn ein überladenes Auto fährt sich unsicherer und kann bei einer Kontrolle teuer werden. Laut TÜV Süd werden bei einem Pkw ab mehr als fünf Prozent Überladung Geldbußen fällig. Wer über 20 Prozent zu viel geladen hat, muss mit 95 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei mehr als 30 Prozent werden 235 Euro und ein Punkt fällig. Im Einzelfall kann die Polizei sogar die Weiterfahrt untersagen, bis Gepäck ausgeladen wurde.


Am sichersten: das Auto wiegen

Wer sicher sein will, sollte das startbereite und vollgetankte Auto wiegen lassen. Nach Angaben des TÜV Süd ist das die verlässlichste Methode, um das tatsächliche Reisegewicht zu ermitteln. Ideal ist es, wenn die Mitfahrenden gleich mit im Wagen sitzen oder ihr Gewicht zusätzlich eingerechnet wird.

Öffentliche Waagen gibt es laut Prüforganisation in fast jeder Gemeinde. Adressen lassen sich meist online oder über die Gemeindeverwaltung finden. Auch die Polizei nutzt bei Verdacht auf Überladung genau dieses Verfahren und lässt Fahrzeuge nachwiegen.

Rechnen geht – bleibt aber ungenau

Theoretisch lässt sich die mögliche Zuladung auch aus den Fahrzeugpapieren ableiten. Dafür wird vom zulässigen Gesamtgewicht die Leermasse abgezogen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen dafür laut ADAC die Felder F.1 und F.2 für die zulässige Gesamtmasse sowie G für die Leermasse. Das Ergebnis zeigt, wie viel Gewicht noch für Mitfahrende und Gepäck übrig bleibt.

In der Praxis ist diese Rechnung aber oft ungenau. "Je mehr Ausstattung hinzukommt, umso schwerer wird das Fahrzeug", erläutert Vincenzo Lucà vom TÜV Süd. Und weiter: "Das wird aber nicht in die Papiere aufgenommen, weil der Individualisierungsgrad je nach Modell sehr unterschiedlich sein kann." Extras wie Panoramadach, größere Felgen oder ein stärkeres Soundsystem erhöhen also das Gewicht, ohne dass das im Fahrzeugschein präzise sichtbar wird.

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Gepäck klug verteilen

Neben dem Gesamtgewicht zählt auch die richtige Verteilung. Schwere Gegenstände sollten möglichst weit unten und nah an der Rücksitzlehne verstaut werden. Lose Gepäckstücke können bei einer Vollbremsung gefährlich werden. Auch Dachboxen erhöhen Gewicht und Luftwiderstand – und verschlechtern oft das Fahrverhalten.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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