Prozess in Stuttgart

Stuttgart: Urteil gegen Tagesvater wegen Kindesmissbrauch

Aktualisiert:

von Michael Reimers

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So arbeitet die Polizei in Deutschland

Videoclip • 01:46 Min • Ab 12


In Stuttgart fällt das Urteil gegen einen Tagesvater wegen schweren Kindesmissbrauchs. Der geständige Mann könnte zudem in Sicherungsverwahrung kommen.

Vor dem Stuttgarter Landgericht wurde am Freitag (3. Juli) das Urteil gegen einen 53-jährigen ehemaligen Tagesvater aus dem Rems-Murr-Kreis gefällt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann in 45 Fällen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie die Herstellung kinderpornografischer Inhalte vor. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn zu neun Jahren und sechs Monaten Haft. Zudem ordnete das Gericht an, dass der Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. "Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt", erklärte der Mann vor Gericht und fügte hinzu, dass er das, was er den Kindern angetan habe, nicht mehr gutmachen könne. Ein Schuldspruch gilt aufgrund dieser Aussage als sicher.

Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung

Im Zentrum der Verhandlung steht nun das Strafmaß sowie die Frage, ob der Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe wieder auf freien Fuß kommt. Laut Angaben des Gerichts fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten inklusive anschließender Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung plädiert hingegen auf achteinhalb Jahre Haft unter Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 betrieb der Angeklagte eine Kindertagesstätte. Dort betreute er zuletzt acht Mädchen und Jungen, teilweise auch über Nacht, an Wochenenden oder während gemeinsamer Urlaube. Die Opfer waren nach Informationen der Staatsanwaltschaft zwischen null und zwölf Jahre alt, wobei es sich überwiegend um Kleinkinder handelte.

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Ermittlungen gegen den Sohn dauern an

Neben den Übergriffen soll der 53-Jährige Missbrauchsdarstellungen produziert und in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk geteilt haben. Über dieses Netzwerk kamen ihm die Ermittler:innen mit Unterstützung bayerischer Strafverfolgungsbehörden schließlich auf die Spur.

Zudem werfen die Behörden dem Mann vor, nicht eingeschritten zu sein, als sein eigener Sohn die anvertrauten Kinder ebenfalls in mehreren Fällen missbrauchte. Gegen den Sohn wird laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren ermittelt. Diese Untersuchungen dauern derzeit noch an.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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