Tödlicher Nachbarschaftsstreit
Neustrelitz: Armbrustschütze muss sechseinhalb Jahre in Haft
Veröffentlicht:
von Andrea E.Der Angeklagte (links) wurde wegen Totschlags zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Bild: Helmut Reuter/dpa
Eigentlich wollten zwei Nachbarn in Neustrelitz gemeinsam grillen. Stattdessen bedrohten sie sich gegenseitig mit dem Tod – dann fiel ein Armbrustschuss. Für den Schützen hat die Tat nun eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge.
Das Wichtigste in Kürze
Ein 51-Jähriger erschoss seinen Nachbarn in Neustrelitz-Prälank mit einer Armbrust.
Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte ihn jetzt wegen Totschlags.
Das Gericht sah keinen minderschweren Fall.
Das Landgericht Neubrandenburg hat einen 51-Jährigen wegen Totschlags zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im April dieses Jahres in Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern einen Nachbarn im Streit mit einer Armbrust erschossen hatte. Der Angeklagte habe den Mann treffen wollen und dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen, sagte Richter Benjamin Beischer.
Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf einen minderschweren Fall des Totschlags und eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren. In seinem letzten Wort vor dem Urteil betonte der Angeklagte: "Ich wollte ihn nicht töten. Das war nicht meine Absicht."
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"Ich mach dich kalt" - Drohungen vor der Tat in Neustrelitz
Das Gericht erkannte keinen minderschweren Fall an. Zwar hätte der Angeklagte mindestens zwei Promille Alkohol im Blut gehabt, seine Schuldfähigkeit sei dadurch jedoch nicht eingeschränkt gewesen. Er und das 32 Jahre alte Opfer kannten sich seit Jahren und hatten sich über WhatsApp einen heftigen Streit mit gegenseitigen Beschimpfungen geliefert.
"Ich komm’ jetzt runter und mach’ dich kalt", drohte der Angeklagte seinem Nachbarn am Tattag in einer Sprachnachricht. Dieser hatte zuvor erklärt: "Leg dich nicht mit mir an. Ich werde dich sofort umbringen, damit du Bescheid weißt." Beide hatten vorher gemeinsam Alkohol getrunken.
Nach Feststellung des Gerichts hatte der 32-Jährige an dem Tag etwa zehn Dosen Bier getrunken, der Angeklagte zehn bis elf Halbliterflaschen. Ein geplanter gemeinsamer Grillabend kam nicht zustande, stattdessen gerieten die Männer heftig aneinander. Nach dem Austausch der Sprachnachrichten ging der 51-Jährige mit einer bereits gespannten Armbrust zum Maschendrahtzaun zwischen den Grundstücken im Neustrelitzer Ortsteil Prälank.
Armbrustpfeil trifft Nachbarn am Hals
Am Zaun trafen die beiden Männer aufeinander. Wie genau es zum tödlichen Schuss aus zwei bis drei Metern Entfernung kam, blieb unklar. Der etwa 40 Zentimeter lange Pfeil traf den 32-Jährigen an der rechten Halsseite. Nach dem rechtsmedizinischen Gutachten durchtrennte der mehrschneidige Metallbolzen an der Spitze die Schlagader und blieb in einem Halswirbel stecken. Der Mann verblutete und starb innerhalb kurzer Zeit.
Der seit dem 19. April in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte hatte die Tat im Prozess weitgehend gestanden. Er betonte jedoch wiederholt, dass er seinen Nachbarn nicht habe töten wollen und die Armbrust lediglich zu seinem Schutz mitgenommen habe. Nach der Tat hatte er auf Anraten seines Anwalts selbst den Polizeinotruf gewählt.
Die psychologische Sachverständige hielt es am vorletzten Verhandlungstag für wahrscheinlich, dass der Angeklagte nach der Tat weiteren Alkohol getrunken hatte. Massive Ausfallerscheinungen habe er jedoch nicht gezeigt. Die Gutachterin ging von einem Blutalkoholwert von mindestens zwei Promille aus.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision beantragt werden. Einen kurzfristig von Angehörigen des Opfers aus Serbien gestellten Adhäsionsantrag nahm die Kammer nicht zur Entscheidung an. Das Strafverfahren sei dafür ungeeignet, zudem hätte sich die Urteilsverkündung erheblich verzögert, begründete der Richter seine Entscheidung.
Mit einem solchen Antrag können Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen im Strafverfahren geltend gemacht werden. Den Angehörigen stehe dafür weiterhin der zivilrechtliche Weg offen.
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Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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