Urteil von 2024

Verdächtiger im Fall Maddie McCann: Freispruch für Christian B. soll überprüft werden

Veröffentlicht:

von Marie-Finn Bruker

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Verdächtiger im Fall Maddie wieder auf freiem Fuß (17. September 2025)

Videoclip • 01:09 Min • Ab 12


2024 wurde der Sexualstraftäter Christian B. vor dem Landesgericht Braunschweig freigesprochen. Die Anklage hatte bereits weitere Rechtsmittel zur Prüfung des Urteils angekündigt – nun soll ein Revisionsprozess folgen. Der 49-Jährige steht auch im Fall Maddie McCann unter Mordverdacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Christian B. wurden eine Vergewaltigung sowie der doppelte Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs vorgeworfen.

  • Für ein Urteil reichte die Beweislage 2024 nicht aus – die Anklageverfasserin wirft den Urteilssprechenden laut "Braunschweiger Zeitung" fehlende Unvoreingenommenheit vor.

  • Nun soll der Freispruch des wegen einer weiteren Vergewaltigung vorverurteilten Straftäters erneut geprüft werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) will den Freispruch von Christian B. erneut untersuchen. Das teilte der Zivilsenat laut "Braunschweiger Zeitung" (BZ) mit. Der 49-Jährige wurde auch des Mordes an Madeleine "Maddie" McCann verdächtigt. Der Freispruch bezieht sich jedoch auf einen Vergewaltigungsvorwurf sowie zwei Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs. Damals entschied das Gericht, dass die vorliegenden Beweise nicht für eine Verurteilung ausreichen. Nun führte laut BZ ein 680 Seiten schwerer Revisionsantrag dazu, das Urteil erneut zu prüfen.

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Revisionsverfahren soll Anfang 2027 stattfinden

Das Landgericht Braunschweig verurteilte Christian B. 2019 wegen schwerer Vergewaltigung zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe. Im September 2025 hatte er diese abgesessen und darf unter einer elektronischen Fußfessel nun frei innerhalb Europas reisen. Doch den 49-Jährigen verfolgte ein weiterer Vorwurf. Im Oktober wurde dieser wegen mangelnder Beweislage in drei Vergewaltigungs- und zwei Kindesmissbrauchsfällen fallengelassen.

Nach Angaben der BZ hatte die Anklageverfasserin Ute Lindemann bereits zuvor weitere Rechtsmittel angekündigt. Die Berufsrichterin sowie die mediale Berichterstattung sei voreingenommen gewesen. Ein umfangreiches Revisions-Schreiben soll das nun bezeugen. Der Bundesanwalt unterstütze die zum Großteil aus Mitschriften von Prozessaussagen stammenden Akten. Die Revisionshauptverhandlung soll der BZ zufolge nun am 11. Januar ab 11 Uhr am Sitz des Senats in Leipzig stattfinden. Christian B.s Anwalt hält die Maßnahme für unbegründet.


Verbindung zum Fall Maddie McCann

Christian B. rückte seit 2020 auch im Fall Maddie McCann als Verdächtiger in den Fokus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 49-Jährigen, der sich zur Tatzeit 2007 unter anderem in einem Haus im portugiesischen Praia da Luz aufgehalten haben soll. Genau dem Ort, an dem die damals dreijährige Maddie spurlos aus dem Ferienressort verschwand, wo sie gemeinsam mit ihrer Familie Urlaub machte.

Es folgten mehrere Suchaktionen in Portugal, jedoch ohne Erfolg. Bis heute gibt es keine Anklage gegen Christian B. in dem Vermisstenfall. Demnach gilt die Unschuldsvermutung. Die britische Polizei versuchte, Christian B. zu befragen, scheiterte aber an dessen mangelnder Kooperation. Sein Verteidiger sprach von einer "massiven Vorverurteilungskampagne".

Mittlerweile geht die deutsche Staatsanwaltschaft vom Tod des Mädchens aus. Scotland Yard behandelt den Fall weiterhin als Vermisstenfall. Das wahre Schicksal von Maddie bleibt bis heute ungeklärt.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

BZ: "Christian B. – Termin für Showdown vor dem Bundesgerichtshof steht"

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