Früherkennung

Lungenkrebs-Check: Ab April für starke Raucher einmal jährlich kostenlos

Veröffentlicht:

von Jana Wejkum

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Jeder siebte Todesfall durch Rauchen (September 2025)

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Krankenkassen bieten demnächst eine kostenlose Untersuchung zur Krebsfrüherkennung für starke Raucher:innen an. Hier erfährst du, für wen das Angebot gilt.

Ab April bieten gesetzliche Krankenkassen eine neue Leistung an: Starke Raucher:innen können sich jährlich kostenlos zur Früherkennung von Lungenkrebs untersuchen lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Grundlage der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums beschlossen.

Die wichtigsten Informationen rund um die Untersuchung auf einen Blick:

An wen richtet sich das Screening?

Mit der Untersuchung will der GBA aktive und ehemalige Raucher:innen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren erreichen. Geplant ist, dass sie sich jährlich einer Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) unterziehen. "Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen", so der GBA.

Welche Kriterien muss ich erfüllen?

Raucher:innen, die die kostenlose Früherkennung in Anspruch nehmen möchten, müssen mindestens 25 Jahre ohne Unterbrechung geraucht haben. Zudem kommt es auf die Anzahl der sogenannten Packungsjahre an.

Ein Packungsjahr bezeichnet ein Jahr, in dem die Person täglich zwanzig Zigaretten geraucht hat. Um für die Untersuchung in Frage zu kommen, müssen Patient:innen mindestens 15 Packungsjahre haben. Expert:innen schätzen, dass es in Deutschland zwei Millionen Menschen gibt, die diese Kriterien erfüllen.

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Wie kann ich an der Untersuchung teilnehmen?

Wer sich für die Untersuchung interessiert, wendet sich am besten an eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteiligt. Die Ärzt:innen dort klären, ob die Person für das Screening infrage kommt.

Kann ich ab April das Screening überall nutzen?

Bis das Screening überall nutzbar ist, könnte es noch etwas dauern. Bernhard van Treeck, unparteiisches GBA-Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, erklärt, dass die neue Vorsorgemaßnahme noch im Aufbau ist.

"Ärztinnen und Ärzte, die bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Screening-Teilnahme prüfen und anschließend an eine radiologische Praxis überweisen dürfen, benötigen eine besondere Fortbildung." Um die NDCT-Aufnahme anfertigen und begutachten zu können, bräuchten auch die Radiolog:innen eine spezielle Fortbildung und die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

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Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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