Verbraucherschutz
Lebensmittel-Rückruf: So läuft der Prozess ab und diese Rechte haben Verbraucher
Aktualisiert:
von Rebecca Rudolph:newstime
Lebensmittel- und Produkt-Rückrufe: Diese Rechte haben Verbraucher
Videoclip • 01:07 Min • Ab 12
Immer wieder verschwinden Produkte aus den Regalen. Doch wann ist ein Lebensmittel-Rückruf Pflicht, wie erfahren Verbraucher:innen davon und bekommen ihr Geld zurück? Ein Überblick über Regeln, Warnsysteme und Rechte.
Das Wichtigste in Kürze
Lebensmittelhersteller:innen müssen bereits bei einem Verdacht auf Gesundheitsrisiken reagieren und Produkte zurückrufen, sobald sie Verbraucher:innen erreicht haben, wie die Verbraucherzentralen erklären.
Verlässliche Informationen zu Rückrufen finden Verbraucher:innen vor allem auf dem staatlichen Portal "lebensmittelwarnung.de", inklusive Produktdetails und Handlungsempfehlungen.
Bei einem Rückruf haben Kund:innen in der Regel Anspruch auf Ersatz oder Erstattung des Kaufpreises, während bei Schäden grundsätzlich der Hersteller haftet.
Wenn ein Lebensmittel potenziell gefährlich wird, zählt jede Minute. Wie die Verbraucherzentralen erklären, müssten Unternehmen bereits bei einem Verdacht auf Gesundheitsrisiken reagieren und betroffene Produkte umgehend zurückrufen. Ziel ist es, Schäden zu verhindern, bevor sie entstehen, und Verbraucher:innen schnell und wirksam zu informieren.
Wann ein Lebensmittel-Rückruf zwingend ist und wer handeln muss
Lebensmittelunternehmer:innen sind nach geltendem EU-Recht grundsätzlich für die Sicherheit und Unbedenklichkeit der von ihnen produzierten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Ein Lebensmittel-Rückruf muss erfolgen, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit birgt, oder wenn gegen Gesetze zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen verstoßen wurde, so die Verbraucherzentralen.
Ebenso kann ein Rückruf erfolgen, wenn ein Lebensmittel, das für den Verzehr ungeeignet ist, die Verbraucher:innen erreicht hat. Des Weiteren wird ein Lebensmittel-Rückruf eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass Verbraucher:innen in erheblichem Maße getäuscht wurden oder werden.
Hat ein Produkt den Handel bereits erreicht, muss der Hersteller nicht nur die Ware aus dem Verkauf nehmen, sondern auch, mit Nennung des konkreten Grundes, öffentlich warnen. Besteht ein Gesundheitsrisiko, sind zudem die Behörden zu informieren – Handel und Logistik müssen die Maßnahmen mittragen.
Weitere Themen:
Wo Verbraucher:innen Lebensmittel-Rückrufe zuverlässig finden
Am umfassendsten bündelt das staatliche Portal "lebensmittelwarnung.de" alle aktuellen Rückrufe und Warnungen. Dort – und in der gleichnamigen App für iOS und Android – werden Produktfotos, Chargennummern, Haltbarkeitsdaten, Verkaufsregionen und klare Verhaltensempfehlungen veröffentlicht.
Rücknahme oder Rückruf – ein entscheidender Unterschied
Hat ein Produkt Verbraucher:innen noch nicht erreicht, erfolgt lediglich eine Rücknahme: Lebensmittelunternehmer:innen fordern in diesem Fall ihre Handelspartner:innen auf, die Produkte nicht zu verkaufen und zum Hersteller zurückzusenden. Für diese Rücknahmen wird oft auch der Begriff "stiller Rückruf" verwendet.
Ist das Produkt bereits im Umlauf, ist ein öffentlicher Rückruf Pflicht. In diesem Fall müssen die Verbraucher:innen öffentlich über die Rücknahme informiert werden, und zwar so, dass die Information sie auch erreicht.
Um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen effektiv und klar informiert werden, schickt das Lebensmittelunternehmen normalerweise eine Pressemitteilung an lokale Medien und stellt den Kund:innen einen Flyer beziehungsweise Aushang zur Verfügung. Falls auch andere Kommunikationskanäle, wie beispielsweise die Homepage, Newsletter oder Social Media genutzt werden, sollte der Hersteller die Information an die Öffentlichkeit auch über diese Kanäle verbreiten.
Welche Informationen muss ein Rückruf enthalten? Was veröffentlicht das Portal?
Der Rückruf muss sämtliche für die Verbraucher:innen relevanten Informationen enthalten. Dazu gehören:
genaue Beschreibung (Produktbezeichnung, Mindesthaltbarkeits-/Verbrauchsdatum, Chargennummer) inklusive Farbfoto
Informationen, wo das Lebensmittel verkauft wurde (Händler, Bundesländer)
Informationen zur ausgehenden Gefahr und zu den möglichen Auswirkungen beim Verzehr
Zur klaren Identifizierung werden auf "lebensmittelwarnung.de" folgende Informationen bekannt gegeben:
Name des Artikels und Unternehmers
Produktfotos
Angaben zur Haltbarkeit
Artikel- und/oder Chargennummer
Betroffene Bundesländer
Außerdem wird auf der Webseite auch empfohlen, was nach dem Kauf des Produkts zu tun ist, wie zum Beispiel die Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises.
Geld zurück, Umtausch, Haftung: Diese Rechte haben Verbraucher:innen
Bei einem zurückgerufenen Lebensmittel ist der Händler erster Ansprechpartner, erklären die Verbraucherzentralen. In der Regel gibt es Ersatz oder den Kaufpreis zurück, oft auch ohne Kassenbon. Rechtlich greift die gesetzliche Gewährleistung. Wer sich direkt an den Hersteller wendet, erhält häufig aus Kulanz zusätzliche Leistungen, einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Kommt es zu Schäden, haftet grundsätzlich der Hersteller. Sitzt dieser außerhalb der EU, treten Importeur oder Verkäufer ein. Sachschäden bis 500 Euro müssten Betroffene selbst tragen, darüber hinausgehende Schäden können erstattet werden – auch Schmerzensgeld ist bei Erkrankungen möglich. Der Nachweis, dass das Produkt ursächlich war, ist in der Praxis allerdings oft schwierig.
Wann Behörden selbst warnen dürfen
Für Rücknahmen und Rückrufe sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden je Bundesland zuständig. Sie überprüfen die eingeleiteten Maßnahmen der Lebensmittelunternehmer und kontrollieren, ob diese wirksam waren. Behördliche Warnungen sind laut Verbraucherzentralen nur zulässig, wenn Unternehmen nicht oder zu spät informieren oder ein Rückruf Verbraucher:innen nicht erreicht. Voraussetzung sind in der Regel zwei amtliche Untersuchungen, die etwa Grenzwertüberschreitungen, verbotene Stoffe oder gravierende Hygieneverstöße bestätigten. Dann wird die Öffentlichkeit unter Nennung von Produkt und Unternehmen informiert.
Innerhalb der EU informieren sich die Behörden gegenseitig über das Kommunikationsnetz des europäischen Schnellwarnsystems RASFF über Rücknahmen und Rückrufe zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen.
Verdacht auf unsicheres Lebensmittel? So kannst du vorgehen
Nicht nur beim Handel kann man sich beschweren: Wenn ein Lebensmittel Mängel aufweist, in der Verpackung weniger Inhalt vorhanden ist als angegeben oder die Herkunftsangaben ungenau sind, kann man sich bei entsprechenden Behörden beschweren. Je nach Art der Reklamation können die Ämter für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, das Gewerbeaufsichtsamt, die Ordnungs- oder Eichämter zuständig sein.
Im Fall eines gesundheitsgefährdenden oder für den Verzehr ungeeigneten Lebensmittels ist ausschließlich das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig.
FAQ: Lebensmittel-Rückruf
Ein Lebensmittel-Rückruf, auch als öffentliche Warnung bekannt, erfolgt, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit birgt, oder wenn gegen Gesetze zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen verstoßen wurde.
Ebenso kann ein Rückruf erfolgen, wenn ein Lebensmittel, das für den Verzehr ungeeignet ist, die Verbraucher:innen erreicht hat. Des Weiteren wird ein Lebensmittel-Rückruf eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass Verbraucher:innen in erheblichem Maße getäuscht wurden oder werden. Diese Maßnahme dient dazu, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Um sicherzustellen, dass Verbraucher:innen effektiv und klar informiert werden, schickt das Lebensmittelunternehmen normalerweise eine Pressemitteilung an lokale Medien und stellt den Kund:innen einen Flyer oder Aushang zur Verfügung. Die Pressemitteilung muss sämtliche für Endverbraucher:innen relevanten Informationen enthalten.
Das Portal "lebensmittelwarnung.de" ist eine gemeinsame Informationsplattform der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Wie die Verbraucherzentralen berichten, werden dort öffentliche Warnungen und Rückrufe zu Produkten veröffentlicht, von denen ein mögliches Gesundheitsrisiko ausgeht. Auf der Plattform finden Verbraucher:innen Warnmeldungen zu Lebensmitteln, aber auch zu kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.
Wer den Verdacht hat, ein gesundheitsgefährdendes oder zum Verzehr ungeeignetes Lebensmittel gekauft zu haben, kann sich laut Verbraucherzentralen an mehrere Stellen wenden. Erste Anlaufstelle ist häufig der Lebensmitteleinzelhändler, bei dem das Produkt gekauft wurde. Dort lasse sich das Lebensmittel reklamieren oder zurückgeben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich direkt an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zu wenden – in der Regel das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der jeweiligen Stadt oder des Landkreises. Verbraucher:innen können dort kostenlos eine sogenannte Beschwerdeprobe einreichen. Die Behörden untersuchen das Produkt anschließend in einem Labor und prüfen, ob ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben vorliegt.
Verbraucher:innen haben grundsätzlich Anspruch darauf, einwandfreie und sichere Lebensmittel zu erhalten. Wie die Verbraucherzentralen erklären, ist bei Mängeln oder Beanstandungen immer der Händler, nicht der Hersteller, der erste Ansprechpartner. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kann das betroffene Lebensmittel in der Regel gegen ein einwandfreies Produkt umgetauscht werden.
Ist ein Austausch nicht möglich, besteht das Recht, den Kaufpreis zurückzuerhalten. Dafür wird üblicherweise der Kassenbon verlangt, in der Praxis zeigen sich viele Händler jedoch auch ohne Beleg kulant. Der Gewährleistungsanspruch gilt unabhängig davon, ob das Produkt bereits offiziell zurückgerufen wurde.
Verwendete Quellen:
verbraucherzentrale.de: "Lebensmittelrückruf - Wie das funktioniert und welche Rechte Sie haben"
lebensmittelwarnung.de
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