Wegen grob fahrlässiger Tötung

Großglockner-Tod seiner Freundin: Angeklagter legt Berufung ein

Veröffentlicht:

von Jana Wejkum

:newstime

Großglockner-Drama: Urteil gefallen (20. Februar)

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Bei seinem Urteil hatte der Richter mildernde Umstände berücksichtigt. Trotzdem geht der 37-jährige Alpinist in Berufung – mit dieser Begründung.

Er soll seine 33-jährige Freundin am Großglockner zurückgelassen haben, wo sie allein erfror. Gegen seine Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung hat der 37-jährige Angeklagte nun Berufung eingelegt. Wie das Landesgericht Innsbruck mitteilte, habe das auch die Staatsanwaltschaft getan.

Am 19. Februar wurde der Mann vor dem Landesgericht schuldig gesprochen. Der Richter entschied, dass der Angeklagte als erfahrener Alpinist die Tour unzureichend geplant habe und seiner Verantwortung nicht gerecht geworden sei. Seine Freundin habe er nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt. Auch sah der Richter es als erwiesen an, dass er nicht rechtzeitig den Notruf gewählt hatte, als ihr nahe des 3.798 Meter hohen Gipfels die Kraft ausging.

Die beiden waren im Januar 2025 auf den Großglockner gestiegen. Seine Freundin war zwar selbst Bergsportlerin, aber auf einer solchen Tour in winterlichen Verhältnissen unerfahren. Aufgrund widriger Wetterverhältnisse kamen sie nur schwer voran. Die Frau erfror, während ihr Freund versuchte, Hilfe zu holen.

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Mildere Strafe wegen Verlust seiner Partnerin und Anfeindungen

In diesem Fall betrug die Maximalstrafe drei Jahre Haft. Der Richter hatte den Alpinisten zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einer Geldbuße von 9.600 Euro verurteilt. Die Bestrafung fiel milder aus, weil der Angeklagte nicht vorbestraft war und seine Lebensgefährtin bei dem Unglück verloren hatte. Auch Anfeindungen in den sozialen Medien sah der Richter als mildernde Umstände.

Dennoch will der Anwalt des Angeklagten die Höhe der Strafe anfechten. Er legte Berufung gegen die Verurteilung ein, denn es habe Mängel im Gerichtsverfahren gegeben. Über die Berufung entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck.

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Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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