Nach Sommerferien
Frankreich verbietet Social Media für Kinder – doch Brüssel könnte querschießen
Veröffentlicht:
von Damian Rausch:newstime
Frankreich verbietet Kids Social Media
Videoclip • 20 Sek • Ab 12
Als erstes EU-Land verbietet Frankreich Kindern unter 15 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke. Doch die EU-Kommission bezweifelt, dass Paris das Verbot überhaupt allein durchsetzen darf – denn die Pflichten für TikTok, Instagram und Co. fallen eigentlich in Brüssels Zuständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Das französische Parlament hat mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ab dem neuen Schuljahr die Nutzung sozialer Netzwerke verbietet.
Die EU-Kommission kritisiert den Alleingang, weil verbindliche Pflichten für Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat allein auf EU-Ebene beschlossen werden dürften und ein Flickenteppich nationaler Regeln Rechtsunsicherheit schaffen könnte.
Neben Frankreich planen auch Spanien, Griechenland, Österreich und Deutschland eigene Altersgrenzen für soziale Medien, wobei unklar bleibt, ob und wie die Mitgliedstaaten die technische Durchsetzung ohne die EU überhaupt bewältigen können.
Frankreich ist das erste EU-Land, das Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke per Gesetz untersagt. Die Nationalversammlung in Paris billigte die entsprechende Regelung mit deutlicher Mehrheit; sie soll nach den Sommerferien in Kraft treten. Damit setzt sich ein Vorhaben durch, das Staatspräsident Emmanuel Macron seit Längerem vorantreibt. Er kommentierte den Beschluss mit den Worten, er habe sich dafür starkgemacht, und nun sei es Gesetz: Vom neuen Schuljahr an dürften Kinder unter 15 Jahren keine sozialen Medien mehr nutzen.
Bis zur Verabschiedung war das Vorhaben umstritten – auch die EU-Kommission hatte Einwände gegen die französischen Pläne erhoben. Am Nachmittag, kurz vor der Sommerpause, stimmten beide Kammern des Parlaments einer überarbeiteten Fassung des Gesetzes zu.
Umgesetzt werden soll das Verbot samt Altersverifikation durch die großen Plattformen in zwei Schritten: Ab dem 1. September gilt es für neu angelegte Konten, bestehende Accounts müssen ab Anfang 2027 folgen. Für die Altersprüfung sollen die Betreiber auf bereits vorhandene Verfahren zurückgreifen, wie sie etwa bei der Zugangskontrolle zu pornografischen Inhalten üblich sind. Skeptiker zweifeln jedoch daran, dass Frankreich die Plattformen im nationalen Alleingang tatsächlich zur Umsetzung zwingen kann.
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Brüssel will Rechtsunsicherheit vorbeugen
Genau an diesem Punkt setzte auch die Kritik aus Brüssel an: Die Festlegung solcher Pflichten falle in die Zuständigkeit der EU, nicht der Mitgliedstaaten. Ein Sprecher der EU-Kommission warnte davor, dass ein Flickenteppich nationaler Regelungen entstehen könnte, der Rechtsunsicherheit schafft und die Durchsetzung des Rechts eher schwächt als stärkt.
Frankreich steht mit seinem Vorstoß nicht allein da: Auch Spanien, Griechenland und Österreich planen, ein gesetzliches Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einer bestimmten Altersgrenze einzuführen. In Deutschland hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) ein vergleichbares Vorhaben angekündigt.
Einfach ist ein solcher nationaler Alleingang jedoch nicht. Wer digitale Altersgrenzen wirksam durchsetzen will, muss zwangsläufig mit den großen Online-Plattformen zusammenarbeiten – und genau deren Verpflichtung fällt allein in den Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission. Diese lässt derzeit von Fachleuten prüfen, wie ein einheitlicher Rahmen für digitale Altersgrenzen aussehen könnte.
Umsetzung erweist sich als kompliziert
Damit blieben Frankreich, Deutschland und die übrigen Mitgliedstaaten außen vor, wenn es um zusätzliche Pflichten für Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat geht – eine solche Entscheidung müsste auf EU-Ebene fallen. Ob und bis zu welchem Alter Minderjährigen die Nutzung sozialer Medien untersagt werden darf, könnte dagegen weiterhin Sache der einzelnen Staaten bleiben, da sie ihren Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich eigene Vorschriften machen dürfen.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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