Vor Wochen gestrandet
Buckelwal in der Ostsee atmet und stößt Fontänen aus – doch Timmy geht es schlecht
Aktualisiert:
von Anne Funk:newstime
Bürgermeister kritisiert Wal-Retter Robert Marc Lehmann
Videoclip • 01:25 Min • Ab 12
Mit Walgesängen wollte man Wal Timmy zur Selbsthilfe ermutigen – doch auch dieser Versuch scheiterte. Am selben Tag wurde eine Frau aus dem Wasser gezogen, die auf das Tier zuschwamm.
Keine Besserung in Sicht: Der gesundheitliche Zustand von Buckelwal Timmy, der vor der Insel Poel gestrandet ist und sich seit Tagen in unveränderter Lage befindet, ist nach Angaben des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin schlecht. Auf Live-Kameras ist zu sehen, wie das Tier atmet und dabei kleine Fontänen ausstößt.
Am Wochenende hatte es einen erneuten Rettungsversuch gegeben, leider erfolglos. Indem die eigenen Walgesänge des Tiers unter Wasser abgespielt wurden, versuchte man, den Wal zu ermutigen, sich selbst zu befreien. Hintergrund war, dass Timmy in den Nächten zuvor starke Walgesänge von sich gegeben hatte.
Am Sonntagabend (12. April) kam es außerdem zu einem Vorfall in der Nähe des Buckelwals. Eine Schwimmerin wurde aus dem Wasser geholt, nachdem sie nach derzeitigen Erkenntnissen zuvor von einer Fähre in die Ostsee gesprungen war, hatte eine Polizeisprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärt.
Rechtliche Konsequenzen für Frau?
"Bild" hatte zunächst davon berichtet. Die Frau habe einen Neoprenanzug getragen. Es werde aber dennoch überprüft, ob sie eine Unterkühlung hat, sagte die Sprecherin. "Es ist kalt im Wasser - auch mit Neopren." Rechtliche Konsequenzen würden geprüft.
Private Initiativen zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal scheiterten bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Der Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten, wurde mit Beschluss vom vergangenen Freitag (10. April) abgelehnt, so eine Gerichtssprecherin. Für die Organisation komme die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.
Es habe zudem bis zum vergangenen Freitag sieben weitere, den Wal betreffende Verfahren von Privatpersonen gegeben, die abgelehnt wurden. Begründet wurde die jeweilige Ablehnung mit der Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis. Das heißt, dass dem Antragsteller kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.
Über den gestrandeten Buckelwal will sich auch das deutsche Staatsoberhaupt informieren. Im Rahmen eines ohnehin geplanten Besuchs des Ozeaneums in Stralsund plant Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Donnerstag (16. April) einen Austausch mit Expert:innen über den Wal, wie das Bundespräsidialamt mitteilte.
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Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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