Vorgeschichte der Entführung
Block-Prozess: Zeugin spricht von "unglaublicher Belastung" für Kinder
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von dpaDie angeklagte Christina Block kommt zur Fortsetzung des Hamburger Prozesses wegen mutmaßlicher Kindesentführung.
Bild: Georg Wendt/dpa
Der Entführung der Block-Kinder ging ein langer Sorgerechtsstreit voraus. Aus Sicht einer ehemaligen Jugendamtsmitarbeiterin war schon der Umzug der Kinder nach Dänemark problematisch.
Die lange Vorgeschichte der Entführung der Block-Kinder hat am ersten Prozesstag im neuen Jahr im Mittelpunkt gestanden. Am Landgericht sagte eine Ex-Mitarbeiterin des Jugendamtes aus, die ab Frühjahr 2021 zwei Jahre lang für den Fall zuständig war. Als sie diesen Fall von einer Kollegin übernommen habe, sei ihr bereits berichtet worden, dass es sich um ein "hochstrittiges Elternpaar" handele, sagte die 43-Jährige.
Vor August 2021 habe sie noch nie von Gewaltvorwürfen gegen die Mutter Christina Block gehört. "Mir gegenüber sind keine Vorwürfe vorher erhoben worden", sagte die Zeugin. Damals waren die Kinder nach einem Wochenendbesuch bei ihrem Vater in Dänemark nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgekehrt.
"Von einem auf den anderen Tag Tatsachen geschaffen"
Das sei sehr überraschend gekommen, sagte die Sozialpädagogin. "Von einem auf den anderen Tag sind Tatsachen geschaffen worden." Der Vater begründete das Vorgehen mit Gewaltvorwürfen, die die Kinder gegen ihre Mutter erhoben hätten. Christina Block bestreitet diese Anschuldigungen.
Nur wenige Wochen, bevor die beiden jüngsten Kinder beim Vater blieben, war die älteste Tochter freiwillig zu ihrem Vater gezogen. Die damals 15-Jährige habe dem Jugendamt berichtet, dass die Mutter ihr zu viele Vorgaben mache und sie sich in ihrer Freiheit eingeschränkt fühle, berichtete die Ex-Mitarbeiterin des Jugendamtes. So dürfe sie kein Deo benutzen, weil das angeblich gesundheitsgefährdend sei. Gewaltvorwürfe gegen die Mutter habe die älteste Tochter damals aber nicht geäußert, sagte die Zeugin auf Nachfrage der Staatsanwältin.
Erbitterter Sorgerechtsstreit
Die Eltern führten jahrelang einen erbitterten Sorgerechtsstreit. Es gab nach dem Sommer 2021 so gut wie keinen Kontakt der Kinder zur Mutter, hatte die Angeklagte Block im Prozess berichtet.
In der Silvesternacht 2023/24 waren der Junge und das Mädchen mutmaßlich von einer israelischen Sicherheitsfirma am Wohnort ihres Vaters in Dänemark entführt und nach Deutschland gebracht worden. Christina Block wird im Prozess vorgeworfen, den Auftrag zu der Entführung ihrer beiden damals 10 und 13 Jahre alten Kinder gegeben zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, bestreitet das.
Christina Block hatte ihre Kinder am 1. Januar 2024 auf einem Bauernhof in Baden-Württemberg wiedergesehen, wie sie vor Gericht erklärte. Am folgenden Tag wurde sie mit ihren Kindern nach Hamburg gebracht. Am 5. Januar 2024 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht, dass die Kinder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren sollen. Neben Block gibt es noch sechs weitere Angeklagte.
Jugendamt: Kinder sollen sofort zurück zur Mutter
Nach dem Verbleib der Kinder bei ihrem Vater in Dänemark habe das Hamburger Jugendamt die Einschätzung vertreten, dass die Kinder unverzüglich zu ihrem Lebensmittelpunkt bei ihrer Mutter zurückkehren sollten, erklärte die Zeugin. Der plötzliche Bruch mit dem gewohnten Umfeld gefährde das Kindeswohl. "Für Kinder in dem Alter ist das eine unglaubliche Belastung."
Die Kommunikation mit dem Vater sei schwierig gewesen. Hensel habe die Arbeit des Jugendamtes kritisiert und die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter infrage gestellt, sagte die Zeugin. Er habe die Kinder lediglich zu einem Gespräch im Jugendamt nach Hamburg bringen und dann gleich wieder mitnehmen wollen.
Zeugin: Konnte nicht mit den Kindern sprechen
Das habe sie abgelehnt, sagte die ehemalige Jugendamtsmitarbeiterin. Die Kinder müssten wieder in ihrem Zuhause bei der Mutter sein, um angemessen über die Vorwürfe zu sprechen und zu schauen, ob die Familie Unterstützung brauche. Wenn sie dabei den Wunsch geäußert hätten, beim Vater leben zu wollen, hätte das beim Familiengericht beantragt werden müssen.
Sie selbst habe nie mit den Kindern sprechen können. Sie wollten mit ihr nicht reden, habe der Vater erklärt. Auch andere Mitarbeiter:innen des Jugendamtes und eine Gutachterin habe Hensel nicht mit den Kindern reden lassen. Es sei kaum Kontakt zum dänischen Jugendamt möglich gewesen.
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