Durch Pestizide verursacht

Berufskrankheit: Jetzt ist auch diese Nervenkrankheit anerkannt

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

:newstime

Berufskrankheit durch Pestizide: Neue Regelung für Tausende Beschäftigte

Videoclip • 01:14 Min • Ab 12


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Erkranken Landwirt:innen oder Gärtner:innen an Parkinson, könnten Pestizide dahinterstecken. Die durch Chemikalien ausgelöste Nervenkrankheit ist nun offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Was Betroffene wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Parkinson verursacht durch Pestizide wird als Berufskrankheit eingestuft.

  • Vor allem Beschäftigte im Gartenbau und der Landwirtschaft können betroffen sein.

  • Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist ein steiniger Weg, der sich aber lohnen kann,

Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder der Forstwirtschaft kommen oftmals mit Pestiziden in Berührung. Diese Gifte können bei häufiger Anwendung die unheilbare Nervenkrankheit Parkinson auslösen. Das haben mehrere Studien belegt und jetzt auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen: Parkinson durch häufig selbst angewendete Pestizide wird in die amtliche Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Ende Mai billigte das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung.

Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Betroffene können sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums aber bereits jetzt an ihren Arzt oder ihren Unfallversicherungsträger wenden. Parkinson löst unter anderem ein starkes Zittern bei gleichzeitiger Muskelstarre aus.


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Wie läuft die Anerkennung als Berufskrankheit ab?

Der Prozess gilt in vielen Fällen als langwierig und kann mitunter zäh werden. Ein Verdacht sollte deshalb Fachleuten zufolge immer möglichst frühzeitig gemeldet werden. Je früher die Meldung vorliegt, desto eher kann geprüft werden, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt.

Der Aufwand kann sich lohnen, da Beschäftigte mit einer Berufskrankheit Anspruch auf umfassende finanzielle und gesundheitliche Leistungen haben. Zudem sind in der Regel keine Nachteile im Job zu befürchten.

Wann startet das Anerkennungsverfahren einer Berufskrankheit?

Das Anerkennungsverfahren beginnt, wenn Ärzt:innen, Arbeitgeber, Krankenkasse oder auch die betroffene Person selbst den Verdacht bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Arbeitgeber oder Ärzt:innen sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle zu melden.

Der Versicherungsträger - also etwa die Berufsgenossenschaft - prüft dann für den Einzelfall, ob die Erkrankung durch die Arbeit verursacht wurde und ob sie eine Berufskrankheit ist. Dazu werden etwa ärztliche Gutachten erstellt.

Je nach Fall wird mittels Fragebogen festgestellt, welchen Belastungen und Einwirkungen Versicherte während ihres Arbeitslebens ausgesetzt waren. Auch persönliche Befragungen oder Untersuchungen am Arbeitsplatz sind möglich. Unter Umständen kann die Prüfung daher auch mehrere Monate dauern.

Versicherte sollten darauf achten, "Fragebögen so genau und detailliert wie möglich auszufüllen", heißt es vom Arbeitsministerium. Sie können oftmals die besten Angaben über die Verhältnisse an ihrem Arbeitsplatz machen.

Berufskrankheit anerkannt oder abgelehnt - was dann?

Wird die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, geht es primär darum, "mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden", erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den Ablauf.

Dafür kommen Leistungen infrage, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen zur Eingliederung reichen. Sind Betroffene nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig, zahlen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen laut DGUV gegebenenfalls eine Rente, sofern die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Wenn die Anerkennung einer Berufskrankheit vom Unfallversicherungsträger abgelehnt wird, kann die betroffene Person Widerspruch einlegen, erklärt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Baua). Erfolgt eine erneute Ablehnung, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht.

Auch Kritik an Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit

Die Arbeitgebervereinigung BDA und der Deutsche Bauernverband hatten Kritik an der geplanten Aufnahme geübt, hinsichtlich der wissenschaftlichen Grundlagen und des geplanten Grenzwerts. Auch die Sorge vor steigenden Beiträgen für die Unfallversicherung wegen der Behandlungskosten spielte nach Medienberichten eine Rolle.

Die Regierung verweist darauf, dass die Landwirtschafts-Sozialversicherung (SVLFG) 2025 und 2026 um 20 Millionen Euro erhöhte Bundeszuschüsse zur Beitragssenkung in der Unfallversicherung erhalten habe. Dabei geht es um die Behandlungskosten für Parkinson-Erkrankte.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Frankfurter Rundschau: "Seit Ende Mai 2026: Unheilbare Erkrankung als neue Berufskrankheit gelistet"

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