Mehr als 7.500 Verdachtsfälle
Behandlungsfehler auf Rekordhoch: TK rechnet mit "massiver Dunkelziffer" – was Versicherte tun können
Veröffentlicht:
von Marie-Finn Bruker:newstime
Ärzte und Krankenkassen warnen vor Sparpaket (12. Mai)
Videoclip • 01:07 Min • Ab 12
So viele Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler gab es bei der Techniker Krankenkasse (TK) noch nie – rund 7.500 wurden 2025 registriert, die Dunkelziffer sei wohl weitaus höher. Welche Änderungen es laut TK-Vorstand Baas bedarf – und was Betroffene tun können.
Das Wichtigste in Kürze
2025 war die Zahl der bei der Techniker Krankenkasse (TK) registrierten Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler auf einem Rekordhoch.
Jeder dritte Verdachtsfall habe sich bewährt, dennoch sei die Zahl der nicht eingereichten Fälle hoch.
Der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas fordert eine Meldepflicht der jeweiligen Gesundheitseinrichtungen, um die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern zu können.
So hoch wie nie zuvor: Die Zahl der bei der Techniker Krankenkasse (TK) registrierten Verdachtsfälle auf ärztliche Behandlungsfehler erreichte im vergangenen Jahr einen Höchstwert, mit ganzen 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt hätten der TK zufolge 7.540 Kund:innen die Krankenkasse mit einem Verdacht auf Behandlungsfehler informiert, 2023 seien es noch 6.509 Fälle gewesen.
Laut dem Bericht habe sich jeder dritte Fall erhärtet. Medizinrechts-Spezialist:innen leiteten in Konsequenz ein Verfahren ein. Dennoch gäbe es laut der TK eine "massive Dunkelziffer".
Auch in den News:
TK-Vorstand Baas fordert offenere Fehlerkultur
"Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können", so der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. Er spricht sich klar für eine Meldepflicht von Behandlungsfehlern in allen Gesundheitseinrichtungen aus. Es fehle der nötige Gesamtüberblick. "Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden."
Fehler sollten laut Baas für Verbesserungen genutzt, statt heruntergespielt oder ganz verschwiegen zu werden. "Wir brauchen eine offene Fehlerkultur", fordert Baas. Dazu seien auch Änderungen der Datenschutzvorschriften notwendig.
Nach aktuellem Stand dürfe die Krankenkasse, selbst wenn sie klare Hinweise auf Behandlungsfehler sieht, ihre Versicherten nicht auf diese hinweisen, so der TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen. "Solche Hinweise sind aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken." Für Patient:innen bliebe somit undurchsichtig, an wen sie sich im Verdachtsfall wenden können und inwiefern die jeweilige Krankenkasse Unterstützung leisten kann.
Das können Versicherte bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler tun
Versicherte können rund drei Jahre nach dem Vorfall ihr Recht auf möglichen Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. Das Vorgehen bei einem solchen Behandlungsfehler-Verdacht hat die Verbraucherzentrale aufgelistet:
Betroffene sollten die jeweilige Krankenkasse über den Fall informieren und Beratung zu Rechten und Unterstützungsmöglichkeiten einholen.
Alle Angaben werden überprüft, zusätzlich haben Krankenkassen Zugang zu weiteren Informationen wie Behandlungsunterlagen oder Befunden.
Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die Krankenkasse beim Medizinischen Dienst ein Gutachten beantragen.
Außerdem rät die Verbraucherzentrale im Falle eines begründeten Verdachtsfalls ausdrücklich dazu, eine:n Fachanwält:in für Medizinrecht hinzuzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche zu klären.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Verbraucherzentrale: "Verdacht auf Behandlungsfehler: Das müssen Sie wissen"
Techniker Krankenkasse (TK): "Neuer Höchststand bei Behandlungsfehlern: TK registriert mehr als 7.500 Verdachtsfälle"
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