Akuter Temperaturanstieg
38 Grad und kein Unterricht: Was bedeutet Hitzefrei der Kinder für berufstätige Eltern?
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von dpaFast 40 Grad und die Schule hat keine Klimaanlage: Wenn sich Schüler aufgrund von Hitzefrei vorzeitig auf den Heimweg machen, müssen berufstätige Eltern eine Lösung finden. (Symbolbild)
Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Bei extremer Wärme ist Unterricht manchmal nicht mehr zumutbar - und in der Schule gibt es Hitzefrei. Aber was heißt das für berufstätige Eltern, die nun ihre Kinder betreuen müssen?
Das Wichtigste in Kürze
Keine einheitliche Regelung: Ob und wann Hitzefrei gilt, entscheidet jede Schule individuell – klare Temperaturgrenzen gibt es nicht.
Recht auf Freistellung: Berufstätige Eltern können sich kurzfristig bezahlt freistellen lassen, wenn sie wegen unerwartetem Hitzefrei ihr Kind betreuen müssen.
Betreuung oft gesichert: Auch bei Hitzefrei bleibt die Betreuung vielerorts gewährleistet – etwa bis zum regulären Schulbus.
Bis zu 38 Grad und mehr - Hitze macht auch Schüler:innen dieser Tage in weiten Teilen Deutschlands zu schaffen. Zumal viele Schulgebäude nicht klimatisiert sind. Je nach Entscheidung der Schulleitung kann es dann Hitzefrei geben - es ist aber nicht einheitlich geregelt, ab welchen Temperaturen kein Unterricht mehr möglich ist.
Aber wer übernimmt die Betreuung der Kinder, wenn die Schule früher endet oder Unterricht wegen Hitze ganz eingestellt wird? Müssen Eltern dann Urlaub nehmen, wenn die Kinder früher nach Hause kommen?
Bezahlte Freistellung bei kurzfristigem Hitzefrei
Erst mal nicht. "Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn sie für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus persönlichen Gründen an der Arbeitsleistung gehindert sind", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Das ist der Rechtsexpertin zufolge auch dann der Fall, wenn Eltern ihr Kind wegen des Schulausfalls bei Hitzefrei betreuen müssen.
Wichtig: Diese Regelungen greift nur, wenn die Schulleitung kurzfristig entscheidet, dass etwa der Unterricht früher endet oder Schüler:innen ganz befreit werden. "Voraussetzung ist, dass der Schulausfall so überraschend kam, dass der Arbeitnehmer keine anderweitige Möglichkeit der Kinderbetreuung organisieren konnte", so Oberthür.
In solchen Situationen ist es für Arbeitnehmer:innen grundsätzlich empfehlenswert, sich so früh wie möglich mit den Arbeitgeber:innen abzusprechen und im Idealfall gemeinsam eine Lösung zu finden.
Indes gilt auch bei Hitzefrei: Nicht immer müssen Kinder sofort abgeholt werden. Je nach Bundesland oder Schulart wird die Betreuung in diversen Fällen weiter sichergestellt, lediglich der Unterricht fällt dann aus. Teils werden Kinder auch so lange weiter beaufsichtigt, bis zum Beispiel der Schulbus fährt.
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