Eltern droht ein Nachspiel

Kinder sollen Ente am Ostseestrand gesteinigt haben – Polizei ermittelt

Veröffentlicht:

von Max Strumberger

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So arbeitet die Polizei in Deutschland

Videoclip • 01:46 Min • Ab 12


Ein mutmaßlicher Fall von Tierquälerei an der Ostsee sorgt für Empörung. Kinder sollen eine Ente attackiert und getötet haben. Das ruft nun Polizei und Tierschützer auf den Plan.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Kühlungsborn an der Ostsee sollen Kinder eine Ente zu Tode gequält haben.

  • Die Erziehungsberechtigten unternahmen offenbar nichts dagegen.

  • Der Fall verbreitet sich in den sozialen Medien rasant und beschäftigt jetzt die Ermittler.

Ein mutmaßlicher Fall von Tierquälerei am Ostseestrand in Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Entsetzen: Nach Angaben der "Bild"-Zeitung sollen mehrere Kinder eine Ente über einen längeren Zeitraum mit Steinen beworfen haben, bis das Tier starb. Der Vorfall wurde demnach mit dem Handy gefilmt und anschließend dem Tierschutz gemeldet.

Wie aus den vorliegenden Schilderungen hervorgeht, spielte sich die Szene am Strandabschnitt Kühlungsborn West ab. Eine Urlauberin will beobachtet haben, dass Kinder im Alter von zehn bis zwölf Jahren das Tier über 30 bis 45 Minuten schikanierten und bewarfen. Badegäste sollen die anwesenden Mütter mehrfach aufgefordert haben einzugreifen – ohne Erfolg.


Entsetzen in den sozialen Medien

Die Tierschützerin Karin Stüver vom Verein "Kuebocats" machte den Fall öffentlich und erstattete Anzeige bei der Polizei. Nach ihren Angaben wird der Tierkörper als mögliches Beweismittel aufbewahrt. In sozialen Netzwerken verbreitete sich der Fall rasch und löste tausendfach Reaktionen aus – von Entsetzen bis hin zu Forderungen nach Konsequenzen.

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Kinder sind strafunmündig

Die Polizei bestätigte, dass eine Online-Anzeige eingegangen sei. Demnach haben sich die Eltern der beteiligten Kinder inzwischen bei den Behörden gemeldet und den Vorfall aus ihrer Sicht geschildert. Ermittelt werde wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen die Erziehungsberechtigten. Die Kinder selbst sind strafunmündig und können strafrechtlich nicht belangt werden.


Verwendete Quellen:

"Bild.de"

Facebook/Kuebocats

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