Reformvorschlag im Juni
Witwenrente: Wird sie bald abgeschafft? Die Vor- und Nachteile zum Rentensplitting im Überblick
Aktualisiert:
von Momir Takac, Marie-Finn Bruker:newstime
Rentenerhöhung ab Juli 2026: Das ändert sich (12. Juni)
Videoclip • 01:25 Min • Ab 12
Absicherung im Alter: Witwenrente oder die Rentenpunkte fair aufteilen? Noch können Eheleute auswählen, was der oder die Hinterbliebene erhalten soll – das könnte sich bald ändern. Die Vor- und Nachteile im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
Die Rentenkommission ziehe dem "Handelsblatt" zufolge in Erwägung, das Rentensplitting obligatorisch zu machen – die Idee solle vor allem Frauen zugutekommen.
Bislang können Eheleute zwischen Witwenrente und dem Splitting wählen, nur wenige würden sich für letzteres entscheiden.
Wirtschaftsweisen sehen die Abschaffung der Hinterbliebenenrente aus ökonomischer Sicht als längst überfällig.
Ab 1. Juli gibt's mehr Rente, auch für Hinterbliebene: Die sogenannte Witwen- oder Witwerrente wird um den Faktor 1,0424 erhöht, der Einkommensfreibetrag steigt gleichermaßen. Wer zuvor also 1.000 Euro erhalten hat, bekommt also künftig 1.042,40 Euro. Die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission erwägt nun, der Witwenrente ein Ende zu setzen – eine laut Expert:innen längst überfällige Reform.
Auch in den News:
Konkret geht es darum, die Hinterbliebenenrente durch ein sogenanntes Rentensplitting zu ersetzen. Dabei sollen Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gleichmäßig aufteilen können.
Die Person mit den höheren Rentenansprüchen übertrage dabei einen Teil ihrer Entgeltpunkte auf die Person mit den niedrigeren Ansprüchen. Ziel sei eine partnerschaftliche Verteilung der während der gemeinsamen Lebenszeit erworbenen Rentenansprüche. Das Rentensplitting ist seit 2002 möglich, wird jedoch laut "Handelsblatt" bislang nur selten genutzt.
Die Rente aufteilen – bald Pflicht?
Aktuell wird das Thema erneut diskutiert. Wie unter anderem das "Handelsblatt" berichtet, erwägt die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepartner:innen. Dabei würden die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte automatisch hälftig auf beide Partner:innen verteilt.
Befürworter:innen sehen darin eine Möglichkeit, die eigenständige Altersabsicherung insbesondere von Frauen zu stärken und Nachteile aus längeren Familien- oder Pflegezeiten auszugleichen. Die Kommission hat jedoch noch keine endgültige Empfehlung beschlossen; sie soll am 29. Juni vorliegen.
Besonders lohnen soll sich das Rentensplitting für Paare, bei denen ein:e Partner:in deutlich weniger verdient hat oder wegen Kindererziehung und Pflege nur eingeschränkt erwerbstätig war. Die wirtschaftlich schwächere Person erhält dadurch höhere eigene Rentenansprüche.
Ein weiterer Vorteil bestehe darin, dass diese Ansprüche laut der Deutschen Rentenversicherung auch bei einer späteren Wiederheirat erhalten bleiben sollen. Außerdem stärke das Modell die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner:innen im Alter.
Splitting statt Witwenrente: Die Nachteile
Demgegenüber gibt es auch Nachteile. Die wichtigste Folge sei nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung, dass nach einem Rentensplitting grundsätzlich kein Anspruch mehr auf eine Witwen- oder Witwerrente bestehe. Für manche Paare könne die Hinterbliebenenrente damit finanziell günstiger sein als die Aufteilung der Rentenpunkte. Zudem sei die Entscheidung nach Durchführung des Splittings in der Regel nicht mehr rückgängig zu machen. Daher sollte vor einer Entscheidung sorgfältig geprüft werden, welche Variante langfristig die höheren Leistungen bietet.
Insgesamt kann das Rentensplitting ein sinnvolles Instrument sein, um Rentenansprüche gerechter zwischen Partner:innen zu verteilen. Ob es sich lohnt, hängt jedoch stark von der individuellen Erwerbsbiografie, den Einkommensunterschieden und den Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung ab. Rechnen lohnt sich auch bei der Mütterrente III, die ab 2028 ausgezahlt werden soll.
Expert:innen: Witwenrente schaffe die falschen Anreize
Die Wirtschaftsweisen, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, sehen die Abschaffung der Witwenrente als längst überfällig. Die aktuelle Regelung sei einem "Welt"-Bericht zufolge ein Fehlanreiz, der vor allem die Arbeitsmotivation für Frauen dämpfe. Angesichts des aktuellen demografischen Wandels sowie des Fachkräftemangels gäbe es hier aber dringend Änderungsbedarf.
Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in Dresden dämpft die Erwartungen zum Rentensplitting nach Angaben der "Welt". Würde die Witwenrente durch das Splitting ersetzt, habe man keine Einsparungen, sondern lediglich eine Umverteilung der Ansprüche zu erwarten. In einzelnen Fällen, etwa bei Personen, die die "kleine Witwenrente" beziehen, könnten sogar mehr Kosten entstehen.
Doch zwischen einer Komplettabschaffung und dem Erhalt des Status quo gibt es auch Kompromisse. Der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, schlägt etwa vor, dass nur noch Personen mit kinderbezogenen Erziehungszeiten, der sogenannten Mütterrente, von der Witwer- oder Witwenrente profitieren sollten. Für alle anderen sollte das Rentensplitting gelten.
Verwendete Quellen:
Deutsche Rentenversicherung: "Rentensplitting - Rentenansprüche partnerschaftlich teilen"
handelsblatt.com: "Rentenkommission erwägt Pflicht zum Rentensplitting"
Welt: "Wirtschaftsweise fordern Aus der Witwenrente in Deutschland"
Bayrischer Rundfunk (BR): "Was es mit den 'Wirtschaftsweisen' auf sich hat"
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