Erwerbsminderungszuschlag
Witwenrente droht ab Dezember zu schrumpfen: Wie Betroffene jetzt reagieren können
Veröffentlicht:
von Joachim VonderthannBei Hinterbliebenen-Renten drohen ab Dezember 2025 teils empfindliche Abschläge.
Bild: Felix Kästle/dpa
Ab Dezember 2025 wird der Erwerbsminderungszuschlag in die reguläre Rente integriert – eine Maßnahme, die für viele Witwen und Witwer finanzielle Einbußen bedeuten könnte. Was Expert:innen jetzt raten.
Das Wichtigste in Kürze
Der Erwerbsminderungszuschlag wird ab Dezember in die reguläre Monatsrente integriert und bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt.
Das kann zu schrumpfenden Witwenrenten führen.
Betroffene sollten rechtzeitig ihre Einkommenssituation prüfen und sich professionell beraten lassen.
Die Witwenrente könnte ab Dezember sinken
Ab Dezember 2025 wird es für viele Hinterbliebene in Deutschland ernst: Der Erwerbsminderungszuschlag, der bislang als pauschale Rentenaufstockung gewährt wird, wird ab diesem Datum in die reguläre Monatsrente integriert. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Rentenansprüche vieler Witwen und Witwer, denn der Zuschlag wird dann bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Expert:innen warnen bereits vor spürbaren Kürzungen, wie die "Frankfurter Rundschau" (FR) berichtet.
Änderung bei der Auszahlung des Zuschlags
Seit dem 1. Juli 2024 erhalten demnach Personen, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente oder daraus folgende Alters- oder Hinterbliebenenrenten bezogen haben, einen pauschalen Zuschlag von 4,5 bis 7,5 Prozent auf ihre Rente. Diese Regelung wurde eingeführt, um ältere Jahrgänge nachträglich besserzustellen. Bis November 2025 wird dieser Zuschlag separat von der regulären Rente überwiesen, sodass er nicht in die Einkommensanrechnung für Witwen- und Witwerrenten einfließt.
Doch das ändert sich zum Dezember 2025: Dann soll der Erwerbsminderungszuschlag direkt in die reguläre Monatsrente integriert werden, wie im Sozialgesetzbuch VI (§ 307j Abs. 4) festgelegt. Mit dieser Änderung steigt das Gesamtnettoeinkommen vieler Hinterbliebener formal an – und damit auch die Gefahr, die Freibeträge für die Einkommensanrechnung zu überschreiten. Das könnte bei vielen Rentner:innen zu finanziellen Einbußen führen, so die FR weiter.
Belastung für Hinterbliebene mit hohem Einkommen
Für Witwen- und Witwerrenten gibt es gesetzlich festgelegte Freigrenzen, bis zu denen eigenes Einkommen nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Zum Beispiel liegt der Freibetrag seit Juli 2025 bei 1.076,86 Euro netto monatlich. Überschreitet das Gesamtnettoeinkommen – inklusive des Erwerbsminderungszuschlags – diesen Betrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwen- oder Witwerrente abgezogen.
Besonders betroffen sind Hinterbliebene mit hohem Einkommen oder überdurchschnittlichen Rentenbezügen, bei denen der Erwerbsminderungszuschlag dazu führt, dass sie erstmals den Freibetrag überschreiten. Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Auswirkungen: Wenn eine verwitwete Person monatlich 1.360 Euro Rente erhält und dieser Betrag durch den Zuschlag ab Dezember 2025 auf 1.500 Euro steigt, liegt das Gesamteinkommen um rund 425 Euro über dem Freibetrag. Von diesem Betrag werden dann 40 Prozent – also rund 170 Euro – von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Sozialabgaben und Steuern könnten diese Einbußen noch weiter erhöhen.
Was Betroffene tun können
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wird ab Dezember 2025 neue Leistungsmitteilungen verschicken. Betroffene können gegen diese innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Rentenexpert:innen empfehlen jedoch, sich frühzeitig mit der eigenen Einkommenssituation auseinanderzusetzen, um mögliche Einbußen zu minimieren.
Wichtig ist es, die Rentenbescheide sorgfältig zu prüfen: Wurde der Zuschlag korrekt berechnet? Wurden die neuen Freibeträge ordnungsgemäß angewendet? Sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge korrekt abgezogen worden? Fachkundige Beratung – etwa durch die DRV, Sozialverbände oder spezialisierte Beratungsstellen – kann helfen, alle Eventualitäten zu klären und Einsparpotenziale aufzudecken.
Arbeitnehmer:innen sollten hingegen davon absehen, ihre Arbeitszeiten zu reduzieren, um unter den Freibetrag zu fallen – eine niedrigere eigene Rente würde den vermeintlichen Vorteil oft wieder zunichtemachen. Wer freiwillig gesetzlich kranken- oder pflegeversichert ist, sollte zudem sicherstellen, dass Beiträge korrekt abgezogen werden, um das Einkommen zu mindern.
:newstime verpasst? Hier aktuelle Folge ansehen
Verwendete Quellen:
Frankfurter Rundschau: "Witwenrente kann ab Dezember 2025 sinken – das sollten Hinterbliebene jetzt tun"
Nachrichtenagentur dpa
Mehr entdecken

Frisches Geld für die Ukraine?
Brüssel: EU-Mitgliedstaaten treiben Plan für Nutzung von russischen Staatsmilliarden voran

NATO-Ostflanke
Neue NATO-Luftraumverletzung: Russische Kampfjets dringen in litauisches Gebiet ein

Krieg in der Ukraine
Putin verurteilt Trumps Sanktionen scharf, will ihn aber offenbar dennoch bald treffen

Tierseuchen
Vogelgrippe-Alarm im Südwesten: Großer Geflügelbetrieb muss 15.000 Tiere töten

"Tainted Love"-Musiker
Dave Ball von Soft Cell im Alter von 66 Jahren verstorben

Junge und ältere Frau
Mindestens zwei Tote nach EHEC-Infektion in Deutschland
