Vorsicht vor Online-Portal
Verbraucherzentrale warnt: Rentenportal rentnerauskunft.de nicht bezahlen
Veröffentlicht:
von Claudia Scheele:newstime
Merz will Rente nach Beitragsjahren
Videoclip • 01:15 Min • Ab 12
Verbraucherschützer:innen schlagen Alarm: Das Portal rentnerauskunft.de verlangt knapp 30 Euro für Renten-Dokumente - laut Verbraucherzentrale kommt jedoch kein wirksamer Vertrag zustande.
Das Wichtigste in Kürze
Das Portal rentnerauskunft.de verlangt 29,90 Euro für die Weiterleitung von Rentenanfragen, wirkt optisch aber wie ein offizielles Angebot der Deutschen Rentenversicherung.
Laut Verbraucherzentrale Hamburg ist die gesetzliche Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt - damit kommt kein wirksamer Vertrag zustande, Rechnungen müssen nicht bezahlt werden.
Rentenunterlagen und Steuerbescheinigungen sollten direkt über die Deutsche Rentenversicherung beantragt werden, dort sind sie kostenlos und persönliche Daten sind besser geschützt.
Wer Unterlagen für die Steuererklärung oder andere Rentenfragen braucht, landet bei der Online-Suche schnell auf Seiten, die offiziell wirken. Neben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) treten inzwischen auch private Anbieter auf, die Anträge gegen Gebühr weiterleiten. Vor einem dieser Dienste warnt jetzt die Verbraucherzentrale Hamburg: dem Portal rentnerauskunft.de.
Dort können Nutzer:innen zum Beispiel eine "Information über Meldung an die Finanzverwaltung" bestellen – also genau die Bescheinigung, die viele Rentner:innen für das Finanzamt benötigen. Laut Website erfasst der Anbieter die Daten, bereitet die Anfrage auf und leitet sie an die DRV weiter. Für diesen Service verlangt eine britische Kapitalgesellschaft mit Sitz in London 29,90 Euro - einmalig, aber deutlich teurer als der direkte Weg über die Rentenversicherung.
Portal wirkt offiziell – aber es ist ein Drittanbieter
Auf den ersten Blick erinnert rentnerauskunft.de stark an ein Behördenangebot: Farbgebung, Bilder und Ansprache orientieren sich deutlich an der Kommunikation der Deutschen Rentenversicherung. Zwar steht im Kleingedruckten, dass kein Vertragsverhältnis zur DRV besteht. Viele Nutzer:innen übersehen das jedoch.
Ein aktueller Fall, den die Verbraucherzentrale Hamburg schildert, zeigt das Problem: Eine Rentnerin suchte online nach einer Bescheinigung über ihre Rentenbezüge für die Steuer. Statt auf der DRV-Seite landete sie bei rentnerauskunft.de und schloss dort den kostenpflichtigen Auftrag ab, obwohl die Unterlagen bei der Rentenversicherung kostenlos erhältlich sind.
Fehlerhafte "Button-Lösung": Rechnungen müssen nicht bezahlt werden
Entscheidend ist für die Verbraucherschützer:innen ein rechtlicher Punkt: der Bestellbutton. Auf rentnerauskunft.de steht dort lediglich "Anfordern". Nach deutschem Recht reicht das nicht. Für kostenpflichtige Online-Verträge muss deutlich erkennbar sein, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt Formulierungen wie "Zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche eindeutige Hinweise.
"Die sogenannte Button-Lösung ist auf dem Portal rentnerauskunft.de nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Das heißt, es kommt kein Vertrag zustande. Rechnungen müssen daher nicht bezahlt werden", erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Wer bereits eine Rechnung bekommen hat, solle sich nicht unter Druck setzen lassen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Auch in den News:
Sensible Daten nur auf offiziellen Seiten eingeben
Neben den Kosten geht es den Verbraucherschützer:innen auch um den Schutz persönlicher Informationen. Bei Rentenunterlagen werden besonders sensible Daten abgefragt - etwa Geburtsdatum, Versicherungsnummer oder Steuerinformationen. "Wer Rentenunterlagen anfordert, übermittelt besonders sensible persönliche Daten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb genau prüfen, ob sie sich auf der offiziellen Seite einer Behörde oder bei einem kostenpflichtigen Drittanbieter befinden", mahnt Rehberg.
Die Empfehlung der Verbraucherzentrale ist klar: Anträge rund um die Rente sollten direkt über die Deutsche Rentenversicherung gestellt werden. Die Steuerbescheinigung für die jährliche Steuererklärung wird nach einmaliger Anforderung automatisch zwischen Januar und Februar per Post verschickt. Die Erstbestellung ist online unter deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung möglich und kostenlos.
Behörden-Nepp im Netz: Kein Einzelfall
Der Fall rentnerauskunft.de ist laut Verbraucherzentrale kein Einzelfall. Immer wieder tauchen Websites auf, die offizielle Formulare und Auskünfte von Behörden nachahmen. Sie verlangen Geld für die Weiterleitung von Anträgen oder für Informationen, die bei den zuständigen Stellen günstiger oder kostenlos zu bekommen sind.
Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert unter www.vzhh.de/behoerden-nepp über diese Masche und nennt weitere Beispiele. Grundregel für Bürger:innen: Internetadresse genau prüfen, auf offizielle Domains achten und bei Unsicherheit lieber direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen - damit Rentenunterlagen und andere wichtige Dokumente nicht unnötig teuer werden.
Verwendete Quellen:
Verbraucherzentrale Hamburg: "Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Portal rentnerauskunft.de"
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