Handelskette
Streit um Schuhkartons: Wer zahlt für den Müll? Deichmann droht Niederlage vor Gericht
Veröffentlicht:
von dpaSchuhkartons stehen im Zentrum eines Rechtsstreits. (Archivbild)
Bild: Monika Skolimowska/dpa
Die Schuhe passen, ab zur Kasse. Aber was tun mit dem Karton - mitnehmen oder dalassen? Die meisten lassen ihn da, sagt der Schuhhändler Deichmann - und möchte raus aus einem teuren Entsorgungssystem.
Im Streit um Müllkosten steht die Schuhfirma Deichmann vor einer Gerichtsniederlage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am Freitag (28. November) eine vorläufige Rechtsauffassung bekannt, der zufolge Deichmann nicht von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreit wird.
Bei diesem System müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkund:innen landen. Überwacht wird dies von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Gegen diese Behörde aus Osnabrück hatte Deichmann geklagt.
Bei der Verhandlung am Freitag hatte Kurt Schüler von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung ein Gutachten vorgestellt, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer:innen den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Das waren etwa acht Prozentpunkte mehr als 2020. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden.
"Das klingt wie eine Urteilsverkündung"
Die Deichmann-Anwältin Claudia Schoppen zeigte sich enttäuscht von der vorläufigen Einschätzung des Gerichts. "Das klingt wie eine Urteilsverkündung." Das Gutachten sei nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ. Die Marktforscher hätten zu wenige Geschäfte aufgesucht. Das Gutachten ist ursprünglich von 2020, damals suchten Vertreter:innen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung 46 Firmenstandorte auf. Außerdem holte sie zusätzliche Marktdaten ein.
Auf Bitte des Gerichts aktualisierte die Gesellschaft ihr Gutachten dieses Jahr und suchte dafür 20 weitere Geschäfte auf, fünf davon waren von Deichmann.
Anwältin Schoppen verwies auf Erkundungen von Deichmann selbst, denen zufolge 60 Prozent der Kund:innen den Schuhkarton dalässt. Diese Firmenerhebung spiele für das Urteil aber keine Rolle, sagte der Richter. Aus seiner Sicht ist das strittige Gutachten durchaus aussagekräftig und valide. Nach der vorläufigen Einschätzung am Nachmittag zog sich die Kammer des Gerichts zurück, um zu beraten. Das Urteil sollte noch am Freitag verkündet werden.
:newstime verpasst? Hier aktuelle Folge ansehen
Mehr entdecken

Ab 14 Uhr
LIVE: Merz im Fragenhagel – das ist sein Ukraine-Plan

Stärkung der Marine
Hubschrauber NH90 Sea Tiger: Antwort auf Russlands Nordatlantik-Flotte?

Eskalation im Konflikt
Venezuelas Öltanker sollen blockiert werden – Ölpreise steigen nach Trump-Ansage

Laut Öko-Test
Windeln im Test: Es muss nicht teuer sein

"Steine haben sie begraben"
Laura Dahlmeier: Vater spricht über Todesdrama am Berg

Grauschleier und Giftstoffe
Wollwaschmittel bei Stiftung Warentest: Marktführer fällt durch
