Staatlicher Zuschuss
Schärfere Regeln beim Elterngeld - Gemeinsamer Bezug stark eingeschränkt
Veröffentlicht:
von Joachim VonderthannEltern können das Basiselterngeld nur noch einen Monat lang parallel beziehen. Doch es gibt gewisse Ausnahmen.
Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Seit April 2024 gelten neue Regelungen für den Bezug von Basiselterngeld. Eltern müssen ihre gemeinsame Auszeit seitdem genauer planen. Was es zu beachten gilt.
Das Wichtigste in Kürze
Seit April 2024 ist der parallele Bezug von Basiselterngeld auf einen Lebensmonat begrenzt.
Sonderfälle wie Frühgeborene oder Mehrlingsgeburten ermöglichen weiterhin mehr Flexibilität.
Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wurde schrittweise gesenkt.
Das Elterngeld ist in Deutschland eine wichtige Unterstützung für Familien, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder pausieren. Es soll fehlendes Einkommen ausgleichen und Familien mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Seit April 2024 gelten jedoch neue Regelungen, die den parallelen Bezug von Basiselterngeld deutlich einschränken.
Paralleles Elterngeld nur noch einen Monat möglich
Bisl dahin war es Eltern möglich, mehrere Monate Basiselterngeld gleichzeitig zu nutzen, wenn sie eine längere gemeinsame Auszeit planten. Für Kinder mit Geburtsdatum ab 1. April 2024 ist dies jedoch schwieriger: Der parallele Bezug ist auf einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Monate des Kindes begrenzt.
Ab dem 13. Lebensmonat darf nur noch ein Elternteil Basiselterngeld beziehen, während der andere entweder ElterngeldPlus oder keine Leistung erhält. Die bisherige Flexibilität entfällt damit weitgehend, wie die "Frankfurter Rundschau" (FR) berichtet. Laut dem Familienportal des Bundes heißt es dazu: "Basiselterngeld können Sie nur für maximal 1 Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes gleichzeitig mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner bekommen."
Diese Ausnahmen sind weiter möglich
Trotz dieser Einschränkungen bleiben Sonderregelungen bestehen, die es einigen Familien erlauben, Basiselterngeld über mehrere Monate hinweg parallel zu beziehen. Dazu zählen Frühgeborene, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommen, Mehrlingsgeburten sowie Kinder mit Behinderung oder ein beeinträchtigtes Geschwisterkind, für das ein Geschwisterbonus gezahlt wird. Außerdem können Familien, bei denen ein Elternteil ElterngeldPlus wählt, weiterhin flexibler planen und über längere Zeiträume parallel Leistungen erhalten.
ElterngeldPlus kann man beziehen, wenn man in Teilzeit arbeitet. Jeden Monat Basiselterngeld kann von Eltern in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden, wie das Bundesfamilienministerium angibt.
Unverändert bleibt der Rahmen des Basiselterngeldes: Eltern haben gemeinsam Anspruch auf 14 Monate, wenn bei beiden in mindestens zwei Lebensmonaten nach der Geburt Einkommen wegfällt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beanspruchen, allerdings nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Danach stehen nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus zur Verfügung.
Einkommensgrenzen wurden gesenkt
Neben den Änderungen beim parallelen Bezug gibt es auch finanzielle Neuerungen: Für Kinder mit Geburtsdatum ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Bei Geburten seit dem 1. April 2025 wurde diese Grenze weiter auf 175.000 Euro gesenkt. Dabei ist laut FR zu beachten, dass Sonderausgaben und Freibeträge den maßgeblichen Wert reduzieren können – eine wichtige Unterscheidung zum Bruttoeinkommen.
Für die konkrete Planung empfiehlt sich eine Kombination der verfügbaren Varianten: Basiselterngeld (300 bis 1.800 Euro monatlich), ElterngeldPlus (150 bis 900 Euro) und der Partnerschaftsbonus, bei dem beide Eltern in Teilzeit arbeiten und zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche tätig sind. Ein offizieller Elterngeldrechner, wie er z.B. bei familienportal.de zu finden ist, hilft dabei, Bezugsmonate und Höhe der Leistung individuell anzupassen.
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Verwendete Quellen:
Frankfurter Rundschau: "Elterngeld neu geregelt: Wie lange Eltern noch gemeinsam beziehen dürfen"
familienportal.de
Bundesfamilenministerium
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