Schokolade vs. Haferriegel
Urteil im Quadrat-Streit: Gewinnt Ritter Sport gegen das "Monnemer Quadrat"?
Aktualisiert:
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Ritter Sport verliert Rechtsstreit um die quadratische Form (14. Januar)
Videoclip • 01:17 Min • Ab 12
Der Kampf ums Quadrat geht weiter: Ritter Sport will den quadratischen Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" aus Mannheim weiter verbieten lassen. Nach einer ersten juristischen Niederlage geht es am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in die zweite Runde.
Der Rechtsstreit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und der Firma Wacker aus Mannheim gipfelt am Donnerstag (5. November) in einer Entscheidung: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verkündet um 13:30 Uhr sein offizielles Urteil. Ritter Sport will den quadratischen Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" des Start-ups weiter verbieten lassen – und hat dafür nach einer ersten juristischen Niederlage die zweite Instanz angerufen.
Worum es in dem Streit vor Gericht geht:
Ritter Sport sieht durch den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild)
Bild: Uwe Anspach/dpa
Warum klagt Ritter Sport gegen Wacker?
Im November 2024 hat die Firma Wacker in Mannheim die Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" auf den Markt gebracht. Die Verpackung war Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnerte allerdings auch an die der quadratischen Ritter-Sport-Tafel - obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger.
Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim erstmals Post vom Schokoladenhersteller, später folgte die Klage. Ritter Sport und Wacker sprachen auch außerhalb des Gerichts miteinander. Zu einem Kompromiss, der beispielsweise Änderungen an der Verpackung umfasst, kam es aber nicht.
Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.
Auch in den News:
Markenkollision: Was stört Ritter Sport am anderen Quadrat?
Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.
Warum ging Ritter Sport auch schon gegen Milka vor?
Für den Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Ritter Sport hat auch schon in der Vergangenheit seine Markenrechte vor Gericht verteidigt - zum Beispiel in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka.
Was erwartet die Firma Wacker nun vor Gericht?
Matteo Wacker zeigt sich optimistisch vor der Verhandlung am Donnerstag. "Ich würde erwarten, dass das Gericht die Entscheidung vom Landgericht bestätigt, natürlich", sagt der 34-Jährige. "Für uns ist es nach wie vor absurd." Die Klage könne er nicht nachvollziehen.
"Ich persönlich bin der Meinung, das Quadrat ist eine geometrische Grundform und dürfte eigentlich gar nicht irgendwie geschützt sein." Zudem mache das Familienunternehmen Wacker Haferriegel. "Und die haben - wie gesagt - nichts mit Ritter Sport zu tun." Eine Verwechslungsgefahr sei schlicht nicht gegeben.
Bei der Urteilsverkündung am Landgericht hatte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer gesagt: "Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben."
Warum ist der "Monnemer Quadrat Bio" vorerst verschwunden?
Kund:innen können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt - mit dem Namen "Monnemer Klageriegel". Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte er.
Geht es vor dem Bundesgerichtshof weiter?
Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet seine offizielle Entscheidung am Donnerstag (5. November) um 13:30 Uhr. Danach könnte der Rechtsstreit theoretisch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weitergehen, allerdings ist der Weg dorthin an strenge rechtliche Hürden geknüpft.
Ob der BGH sich mit dem Fall befassen wird, hängt von zwei Szenarien ab:
Zulassung der Revision durch das OLG: Das Oberlandesgericht Stuttgart kann in seinem Urteil am 5. November die Revision zum BGH explizit zulassen. Das passiert meistens dann, wenn der Fall eine "grundsätzliche Bedeutung" für das Markenrecht hat oder die Weiterentwicklung des Rechts eine höchstrichterliche Klärung verlangt.
Nichtzulassungsbeschwerde: Lässt das OLG die Revision nicht zu, kann die unterlegene Partei (sehr wahrscheinlich das Startup Wacker) eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen. Der BGH prüft dann selbst, ob er den Fall wegen seiner rechtlichen Tragweite doch annehmen muss.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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