Traditionsmarke gewinnt
Ritter Sport setzt sich durch: Das Quadrat gehört dem Schokoladenhersteller
Aktualisiert:
von Jacqueline Bittl:newstime
Ritter Sport gewinnt Streit um Haferriegel
Videoclip • 01:00 Min • Ab 12
Ein kleiner Haferriegel aus Mannheim, ein großer Schokoladenmacher aus Waldenbuch und ein langer Rechtsstreit, der jetzt eine entscheidende Wende nimmt. Das Oberlandesgericht Stuttgart gibt Ritter Sport recht. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Es war ein Kampf der Ungleichen: Auf der einen Seite der traditionsreiche Schokoladenhersteller Alfred Ritter GmbH aus Waldenbuch mit seiner ikonischen quadratischen Verpackung. Auf der anderen Seite die Mannheimer Wacker GmbH, ein Familienunternehmen mit rund 30 Beschäftigten, und ihr Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio", inspiriert vom berühmten Quadrateraster der Mannheimer Innenstadt.
Am 5. November fiel beim Oberlandesgericht Stuttgart das Urteil: Ritter Sport gewinnt. Das Gericht gab der Klage auf Unterlassung und Schadenersatz statt. Der vorsitzende Richter Christoph Stefani begründete dies damit, dass die Verpackungen beider Produkte "überdurchschnittlich" ähnlich seien, die Waren selbst zumindest "durchschnittlich" und damit eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher:innen bestehe.
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Für Ritter Sport ist das eine späte Genugtuung: Im Januar 2026 hatte das Landgericht Stuttgart die Klage noch abgewiesen. Der damals zuständige Richter sah schlicht keine Markenverletzung. Ritter Sport legte umgehend Berufung ein und argumentierte, die quadratische Verpackungsform sei seit 1996 als dreidimensionale Marke geschützt und gehöre zu den bekanntesten Markenzeichen Deutschlands.
Das Oberlandesgericht sah das nun anders als die erste Instanz: Schokolade und Müsliriegel würden in Supermärkten oft an denselben Orten präsentiert, zu denselben Anlässen gegessen: als Snack und Energiequelle direkt aus der Verpackung heraus. Die auf dem Haferriegel aufgedruckten Symbole reichten nicht aus, um ausreichend Abstand zur Ritter-Sport-Optik zu schaffen.
Die Geschäftsführer Melanie und Matteo Wacker wollen die Entscheidung nicht hinnehmen. Sie kündigten an, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. "Hier geht es nicht mal ums Kämpfen, sondern hier geht es einfach um Gerechtigkeit", sagte Melanie Wacker.
Eine Hürde gibt es dabei: Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Oberlandesgericht nicht zugelassen. Den Wackers bleibt allerdings die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
Bereits vor dem Urteil hatten die Mannheimer vorgesorgt: Den "Monnemer Quadrat Bio" können Kunden schon länger nicht mehr online bestellen. Als vorübergehenden Ersatz brachte das Unternehmen einen klassisch länglichen Riegel auf den Markt. Provokant tauften sie ihn: "Monnemer Klageriegel".
Matteo und Melanie Wacker halten ihre Schokotafeln und daneben eine von Ritter Sport hoch
Ritter Sport will den Quadrat-Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" aus Mannheim verbieten lassen. Erst unterliegt er vor Gericht – doch in der zweiten Runde gewinnt er.
Bild: Bernd Weißbrod/dpa
Marke ist für Ritter Sport ein Vermögenswert
Für Ritter Sport geht es in diesem Streit um weit mehr als einen einzelnen Konkurrenten. Das Unternehmen betonte nach dem Urteil, dass das markenrechtlich geschützte Erscheinungsbild für die Wiedererkennbarkeit im Supermarktregal sorge und damit zu den bedeutendsten Vermögenswerten des Unternehmens zähle. Die typische quadratische Verpackungsform habe für Ritter Sport denselben Stellenwert wie für andere Marken ihre charakteristische Farbe.
Auf ihrem Instagram-Account postete Ritter Sport am Donnerstagabend (5. November) noch ein Statement:
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Ritter Sport hat sein Quadrat schon früher erfolgreich vor Gericht verteidigt, unter anderem in einem jahrelangen Verfahren gegen den Schokoladenriesen Milka, das 2020 mit einem Sieg vor dem Bundesgerichtshof endete.
Der Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und der Wacker GmbH geht damit in eine mögliche nächste Runde, diesmal vor dem höchsten deutschen Zivilgericht.
FAQ: Ritter Sport
So geht es im Rechtsstreit mit der Wacker GmbH weiter
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag (5. November) der Klage der Alfred Ritter GmbH auf Unterlassung und Schadenersatz gegen die Wacker GmbH aus Mannheim in vollem Umfang stattgegeben.
Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet:
Produktionsverbot: Der Wacker GmbH wurde verboten, den quadratischen Haferriegel in der entsprechenden Verpackung weiter herzustellen und zu vertreiben. Ordnungsmittel bei Zuwiderhandlung: Den Geschäftsführern Melanie und Matteo Wacker droht bei Verstößen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Auskunftspflicht: Die Wackers müssen der Alfred Ritter GmbH mitteilen, in welchem Umfang das Produkt vertrieben wurde und welcher Gewinn damit erzielt wurde.
Im November 2024 brachte die Firma Wacker GmbH aus Mannheim den Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" auf den Markt. Die Verpackung war Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnerte allerdings auch an die Ritter-Sport-Tafel, obwohl sie kleiner als die klassische 100-g-Version ist und die Seitenlaschen länger sind. Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim erstmals Post vom Schokoladenhersteller, später folgte die Klage.
Ritter Sport sieht durch den quadratischen Haferriegel seine seit 1996 markenrechtlich geschützte Verpackung verletzt. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist für Ritter Sport eine Art Blanko-Verpackung registriert: neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
Geschäftsführer Matteo Wacker sagt: Die "Monnemer Quadrate Bio" seien überhaupt keine Schokolade. Im Supermarkt würden Schokoladenprodukte bei Schokolade angeboten und die Haferriegel unter "Zerealien". Zudem erfülle das Produkt ein anderes Bedürfnis: "Das eine ist einfach eine Süßigkeit, eine Schokolade, und das andere ist ein vollwertiger Snack."
Der Markenrechtsexperte Philip Kohl von der Kanzlei BRP Renaud aus Stuttgart hat den Fall bewertet. Er schließt sich bei der Bewertung der Klage dem Oberlandesgericht Stuttgart an: auch unter Verweis auf die Rechtsprechung der europäischen Gerichte.
Konkret sieht Kohl Schokolade und Getreidezubereitungen wie Müsliriegel als ähnliche Waren im markenrechtlichen Sinne an. In Verbindung mit den ähnlichen Verpackungen bejaht er ebenfalls eine Verwechslungsgefahr der Produkte.
Zur Frage, ob das Urteil Auswirkungen auf andere Marken haben könnte, äußerte sich Kohl klar: "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wirkt nur zwischen Ritter Sport und Wacker."
Ein Vorgehen gegen etablierte Produkte wie Hanuta oder Knoppers hält er für unwahrscheinlich. Zwar seien die Waren ähnlich und es handele sich um Süßigkeiten, jedoch seien diese Produkte seit vielen Jahrzehnten auf dem Markt und verfügten über eine eigenständige hohe Bekanntheit.
Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt die Wacker GmbH in dem Fall ausdrücklich. In einer Stellungnahme heißt es: "Aus einem Urteil gegen einen Haferriegel folgt nicht automatisch, dass andere quadratische Produkte unzulässig wären."
Gleichzeitig betonen die Verbraucherschützer, dass das Signal über den Einzelfall hinausgehe: "Wird der Schutz einer Verpackungsform weit in andere Warengruppen ausgedehnt, wissen Hersteller nicht mehr sicher, welche Form sie verwenden dürfen."
Der Verband will nach eigenen Angaben auf eine "pragmatischere" Ausgestaltung des Markenrechts hinwirken.
Die Verbraucherschützer sehen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. November also zwar als auf den Einzelfall beschränkt, warnen aber vor den möglichen weitreichenden Folgen einer zu weiten Ausdehnung des Verpackungsmarkenschutzes auf andere Warengruppen.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Instagram-Account "rittersport"
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