Lebensmittelwarnung

Plastikgefahr in Netto-Brötchen: Rückruf von "Kornmühle"-Produkten

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von Joachim Vonderthann

Die Firma Sinnack Backspezialitäten warnt vor dem Verzehr einer bestimmten Charge ihrer Baguettebrötchen. (Archivbild)

Bild: Sebastian Gollnow/dpa


Beim Discounter Netto verkaufte Baguettebrötchen könnten Plastikteile enthalten. Hersteller Sinnack rät dringend vom Verzehr ab.

Plastikteile in Netto-Baguettebrötchen

Die Firma Sinnack Backspezialitäten hat eine Charge Baguettebrötchen zurückgerufen, die beim Discounter Netto verkauft wurden. Betroffen sind die "Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.11.2025 und der Chargennummer L153641, wie das Unternehmen mit Sitz in Bocholt mitteilte. Diese Informationen befinden sich auf der Oberseite der Verpackung. Vom Verzehr der Brötchen wird abgeraten.

Der Rückruf erfolge vorbeugend, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass in einzelnen Packungen Plastikteile enthalten sind. Umgehend sei das Produkt aus den Märkten genommen worden, heißt es in der Mitteilung.

Zehn Bundesländer sind betroffen

Das Produkt wurde in Filialen des Discounters Netto in Teilen von Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein angeboten.

Auch das Verbraucherportal produktwarnung.eu warnt auf seiner Webseite dringend vor dem Verzehr von Plastikteilchen, aber auch metallischen Körpern oder Glas- und Holzsplittern. Alles könne zu gefährlichen "Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen".

Verbraucher:innen, die die Baguettebrötchen gekauft haben, können sie gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

produktwarnung.eu

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