Neue Verdienstgrenze
Mindestlohn steigt 2027: Warum das auch Minijobber betrifft
Veröffentlicht:
von Joachim Vonderthann:newstime
Minijob-Steuer steigt deutlich (3. September)
Videoclip • 01:00 Min • Ab 12
Ab Januar 2027 dürfen Minijobber:innen bis zu 633 Euro im Monat verdienen. Grund dafür ist die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde. Was es zu beachten gibt.
Das Wichtigste in Kürze
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2027 von 603 auf 633 Euro.
Das liegt an der Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn.
Bei Minijobs gibt es auch einige Ausnahmen zu beachten.
Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber:innen steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Aktuell liegt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze bei 603 Euro. Ab kommendem Jahr können also 30 Euro mehr pro Monat verdient werden.
Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Mindestlohnerhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze. Ab 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde.
Minijobs ermöglichen einen flexiblen Verdienst, ohne dass sämtliche Steuern und Sozialbeiträge wie bei regulären Jobs anfallen. Sie sind besonders bei Studierenden, Rentner:innen und Berufstätigen beliebt, die flexibel hinzuverdienen möchten.
Auch in den News:
Mindestlohn erhöht zugleich Minijob-Verdienstgrenze
Die neue Höchstgrenze bedeutet nicht, dass alle Minijobber:innen künftig automatisch 633 Euro erhalten. Darauf weist "Chip" hin. Entscheidend blieben der vereinbarte Stundenlohn und die tatsächliche Arbeitszeit. Wer weniger arbeitet, schöpft den möglichen Monatsverdienst möglicherweise nicht vollständig aus.
Bei einem Stundenlohn in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von 14,60 Euro dürfen Beschäftigte laut "Chip" künftig höchstens rund 43,4 Stunden im Monat arbeiten, um innerhalb der Minijob-Grenze zu bleiben. Die maximal mögliche Arbeitszeit verändert sich in diesem Fall also nicht: Steigen Mindestlohn und Verdienstgrenze im selben Verhältnis, bleibt die Zahl der zulässigen Stunden nahezu gleich.
Anders sieht es bei Menschen aus, die bereits mehr als den Mindestlohn verdienen. Bei einem Stundenlohn von beispielsweise 17 Euro waren 2026 rechnerisch rund 35,5 Arbeitsstunden pro Monat möglich. 2027 steigt dieser Wert mit der höheren Grenze auf etwa 37,2 Stunden.
Das sind knapp zwei Stunden mehr pro Monat. Ob diese zusätzliche Arbeitszeit tatsächlich vereinbart wird, hängt allerdings von den jeweiligen Arbeitgeber:innen ab. Beschäftigte können das Thema rechtzeitig ansprechen, wenn sie die neue Verdienstgrenze möglichst ausschöpfen möchten.
Ausnahmen bei der Minijob-Grenze
Grundsätzlich darf der regelmäßige Monatsverdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigen. Es gibt jedoch Ausnahmen für gelegentliche, unvorhersehbare Mehrarbeit – etwa wenn Kolleg:innen kurzfristig ausfallen. In solchen Fällen kann der Verdienst zeitweise höher liegen, ohne dass der Status als Minijob sofort verloren geht. Die jeweils gültige Verdienstgrenze darf dem Bericht zufolge aber nur zwei Mal innerhalb der vergangenen zwölf Monate überschritten werden. In diesen beiden Monaten darf das Gehalt aber jeweils doppelt so hoch sein, ab 2027 also im Höchstfall 1.266 Euro.
Wie es mit den Minijobs generell weitergeht, ist noch offen. Die Rentenkommission der Bundesregierung hatte vorgeschlagen, Minijobs künftig regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ausnahmen soll es nur noch für Schüler:innen geben. Ziel ist es, mehr Menschen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und die spätere Altersvorsorge zu verbessern. Scharfe Kritik an den Plänen kam von der Arbeitgeberseite.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Chip: "Anstieg des Mindestlohns 2027: Was sich ab Januar für Minijobber ändert"
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