Zahlen des DGB

64 Milliarden Euro: Mindestlohn-Betrug verursacht hohe Kosten für Deutschland

Veröffentlicht:

von Deborah Rebel

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Mindestlohn: Spargelbranche fordert Ausnahmen (9. April)

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Obwohl der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro nahezu ausnahmslos gilt, drücken Arbeitgeber den Verdienst häufig mit Tricks. Binnen zehn Jahren haben solche Verstöße Schäden von bis zu 64 Milliarden Euro verursacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 13,90 Euro pro Stunde und gilt als allgemeine Lohnuntergrenze.

  • Mit illegalen Tricks wird diese Grenze jedoch immer wieder unterschritten – zum Schaden der Arbeitnehmer:innen.

  • Binnen zehn Jahren entstand Beschäftigten, Sozialkassen und dem Fiskus dadurch ein Schaden von bis zu 64 Milliarden Euro.

Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hat Mindestlohn-Betrug binnen zehn Jahren Schäden von bis zu 64 Milliarden Euro verursacht. Hauptsächlich betroffen sind Arbeitnehmer:innen: Ihnen hätten rund 35 Milliarden Euro zusätzlich zugestanden. Den Sozialkassen entgingen zudem etwa 22 Milliarden Euro, dem Fiskus rund sieben Milliarden Euro an Einkommensteuer.

Laut DGB ist ein Teil der Finanzierungslücken in den Sozialversicherungen auf Mindestlohn-Betrug durch Arbeitgeber zurückzuführen. Der Gewerkschaftsbund fordert deshalb, solche Delikte "rigoros zu verfolgen und hart zu bestrafen", statt Beschäftigte mit weiteren Sparmaßnahmen zu belasten.

Finanzkontrolle geht gezielt gegen Mindestlohntricks vor

Laut der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wenden Arbeitgeber:innen häufig bekannte Tricks an, um den Mindestlohn zu umgehen. Dazu gehören fehlende oder falsche Angaben zur Arbeitszeit sowie die fälschliche Einstufung von Arbeitskräften als Praktikant:innen, für die unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Mindestlohn gelten. Manchmal stimmen Beschäftigte aus Angst um ihren Arbeitsplatz sogar einer Bezahlung unterhalb des Mindestlohns zu.

Nach Angaben der Generalzolldirektion in Bonn ist die FKS gegen solche Tricks gut aufgestellt. Zur Bekämpfung von Mindestlohnverstößen führt sie gezielte Kontrollen durch, wenn Hinweise auf derartige "komplexe Begehungsweisen" vorliegen.

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Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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