Über 200 Euro im Jahr sparen
Rundfunkbeitrag für Rentner: Wer sich befreien lassen kann
Veröffentlicht:
von Benedikt Rammer:newstime
Rundfunkgebühren vor Gericht
Videoclip • 01:14 Min • Ab 12
Für viele Rentner:innen ist der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat eine spürbare Belastung. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht oder schwerbehindert ist, kann sich aber befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
Rentner:innen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn sie bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen.
In Härtefällen ist eine Befreiung auch möglich, wenn die Bedarfsgrenze nur um weniger als 18,36 Euro überschritten wird.
Mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis sinkt der Beitrag auf 6,12 Euro im Monat.
Viele Rentner:innen zahlen Monat für Monat den vollen Rundfunkbeitrag, obwohl sie möglicherweise Anspruch auf Entlastung hätten. Der reguläre Beitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das 220,32 Euro. Besonders für Menschen mit kleiner Rente kann das eine erhebliche finanzielle Belastung sein.
Die Rechtslage sieht jedoch klare Ausnahmen vor. Wie aus Informationen von "rundfunkbeitrag.de" und der Verbraucherzentrale hervorgeht, können sich Menschen vom Beitrag befreien lassen, wenn sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Auch eine Ermäßigung ist möglich, wenn eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF vorliegt.
Wer komplett befreit werden kann
Eine vollständige Befreiung ist laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für Personen möglich, die etwa Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe erhalten. Vollständig befreit werden außerdem taubblinde Menschen sowie Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen, wenn sie Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen.
Wichtig ist dabei: Nicht das Rentenalter entscheidet, sondern allein der Bezug der jeweiligen Leistung. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt nach eigenen Angaben klar, dass etwa bei Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld kein Anspruch auf Befreiung besteht.
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Härtefälle haben ebenfalls Chancen
Auch wer keine Grundsicherung erhält, kann unter Umständen befreit werden. Das gilt für sogenannte Härtefälle. Diese Regelung greift, wenn das Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze nur knapp übersteigt – und zwar um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.
Voraussetzung ist allerdings, dass zunächst ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt wurde. Dieser muss abgelehnt worden sein. Aus dem Bescheid muss hervorgehen, dass die Bedarfsgrenze nur gering überschritten wurde. Mit diesem Ablehnungsbescheid kann dann beim Beitragsservice eine Härtefallbefreiung beantragt werden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diese Möglichkeit "häufig nicht genutzt wird".
Wann nur 6,12 Euro gezahlt werden müssen
Wer keinen Anspruch auf eine vollständige Befreiung hat, kann möglicherweise wenigstens eine Ermäßigung erhalten. Diese gilt für Menschen mit Schwerbehinderung, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF eingetragen ist. Dann sinkt der Beitrag auf 6,12 Euro pro Monat.
Anspruch haben laut Beitragsservice unter anderem blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen, gehörlose oder stark hörgeschädigte Personen sowie schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Das Merkzeichen RF muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
So funktioniert der Antrag
Die Befreiung oder Ermäßigung muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln, beantragt werden. Formulare gibt es auf "rundfunkbeitrag.de" sowie teils in Behörden. Dem Antrag sollte ein aktueller Nachweis beigefügt werden, etwa ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Wichtig: Es sollten nur Kopien verschickt werden.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale empfiehlt es sich, die Unterlagen per Einschreiben zu versenden. Die Befreiung gilt meist für sechs bis zwölf Monate, in manchen Fällen auch länger. Wer in einem gemeinsamen Haushalt lebt, sollte zudem wissen: Ein Beitrag gilt grundsätzlich pro Wohnung. Wird eine Befreiung bewilligt, gilt sie in der Regel auch für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder bis 25 Jahre im selben Haushalt.
Verwendete Quellen:
rundfunkbeitrag.de:
Verbraucherzentrale
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