Airline-Chaos
Lufthansa-Streik trifft Osterreisende: Diese Rechte haben Passagiere
Aktualisiert:
von Emre Bölükbasi:newstime
UFO-Streik legt Lufthansa-Flüge lahm
Videoclip • 01:09 Min • Ab 12
Ausgerechnet zum Ferienende droht bei Lufthansa Chaos. Ein Streik des Kabinenpersonals kann zahlreiche Flüge stoppen – für Passagier:innen gelten dabei klare Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
Bei Lufthansa gibt es zahlreiche Flugausfälle.
Grund ist ein Streik des Kabinenpersonals mitten im Osterreiseverkehr.
Für Reisende gelten dabei klare Rechte.
Ausgerechnet zum Ende der Osterferien könnte es an deutschen Flughäfen turbulent werden. Das Kabinenpersonal der Lufthansa hat für Freitag (10. April) zum Streik aufgerufen. Betroffen sind Abflüge von Lufthansa und Lufthansa Cityline – vor allem an den großen Drehkreuzen Frankfurt und München, aber auch an mehreren weiteren Standorten in Deutschland.
Worauf müssen sich die betroffenen Passagier:innen jetzt gefasst machen und welche Rechte haben sie? Ein Überblick.
Die Airline rechnet laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit Einschränkungen im Flugplan und empfiehlt Reisenden, ihren Flugstatus vor der Abfahrt zum Flughafen zu kontrollieren. Kund:innen, die über Reisebüros gebucht hätten, sollten sich an ihre jeweiligen Ansprechpartner wenden.
Bei Flugstreichungen oder Änderungen plane Lufthansa, Passagier:innen aktiv per E-Mail zu informieren. Gleichzeitig versuche der Konzern, so viele Verbindungen wie möglich über andere Konzernairlines oder Partnergesellschaften abzuwickeln.
Für Tickets, die auf den Streiktag fallen, bietet Lufthansa nach eigenen Angaben flexible Lösungen an. Betroffene könnten ihre Buchung online selbst umbuchen oder sich den Ticketpreis erstatten lassen. Wer dennoch reisen wolle und wessen Flug kurzfristig gestrichen werde, kann sich laut der dpa auf die Regelungen der EU-Fluggastrechteverordnung berufen.
Alternative Beförderung statt Ausfall
Bei Annullierungen oder absehbaren Verspätungen von mehr als fünf Stunden besteht laut EU-Recht Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Die Airline muss diese zeitnah organisieren und dabei auch andere Fluggesellschaften einbeziehen. Bei innerdeutschen Strecken kommt zudem eine Bahnfahrt infrage – etwa über das Lufthansa-Angebot "Good for train". Sollte keine schnelle Lösung angeboten werden, dürften Reisende selbst aktiv werden und die Kosten für eine alternative Beförderung später zurückfordern.
Versorgung und Unterkunft bei längeren Wartezeiten
Müssen Passagier:innen wegen eines gestrichenen Flugs länger am Flughafen bleiben oder ungeplant übernachten, ist die Airline der dpa zufolge verpflichtet, in gewissen Rahmen für Verpflegung zu sorgen und gegebenenfalls Hotelkosten zu übernehmen. Bei Pauschalreisen müsse man sich an den Reiseveranstalter wenden.
Auch in den News:
Entschädigung trotz Streiks möglich
Neben Betreuung und Ersatzbeförderung könne auch ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung bestehen. Je nach Flugdistanz seien Zahlungen zwischen 250 und 600 Euro möglich. Entscheidend ist demnach, dass Streiks des eigenen Personals nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als außergewöhnliche Umstände gelten. Airlines könnten sich in solchen Fällen also nicht automatisch von Entschädigungen befreien.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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