Noch eine Woche möglich
Wird deine Krankenversicherung teurer? Diese Frist sollten IKK-Mitglieder jetzt beachten
Veröffentlicht:
von Marie-Finn Bruker:newstime
Reformvorschläge für Krankenversicherung (30. März)
Videoclip • 33 Sek • Ab 12
IKK-Versicherte aufgepasst: Der monatliche Zusatzbeitrag wurde erhöht. Noch haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wechseln – allerdings nicht mehr lange. Welche Frist jetzt gilt.
Das Wichtigste in Kürze
Seit Ende Juli gilt das Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung, um gesetzliche Krankenkassen finanziell zu entlasten.
Unter anderem müssen Versicherte damit nicht mehr einzeln über eine etwaige Erhöhung des individuellen Zusatzbeitrags informiert werden.
Bis zum Ende des jeweiligen Monats, in dem die Erhöhung erstmals erhoben wurde, haben Mitglieder noch die Möglichkeit auf Kündigung.
Ende Juli ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Für einige Versicherte hat das nun erste Konsequenzen: Die IKK Classic, eine der großen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit rund drei Millionen Kund:innen, hat ihren Zusatzbeitrag angehoben. Welche Rechte und Fristen jetzt für Betroffene gelten.
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Bis zu diesem Termin kannst du noch kündigen
Mit dem neuen Gesetz müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine solche Erhöhung informieren. Das gilt jetzt etwa für Versicherte bei der IKK Classic, die ihren Zusatzbeitrag laut "Berliner Zeitung" zum 1. August auf 3,85 Prozent angehoben hat. Konkret bedeutet das: Auf Arbeitnehmer:innen kommt nach Angaben von "T-Online" ein monatliches Beitragsplus von bis zu 13 Euro zu. Selbstständige könnten sogar mit bis zu 26 Euro im Monat mehr rechnen. Die gute Nachricht: Wer diese Mehrkosten nicht tragen will, hat jetzt noch Zeit zu wechseln.
In einem solchen Fall greift für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Der "Berliner Zeitung" zufolge muss die etwaige Kündigung allerdings spätestens bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem der neue Zahlungsbetrag erstmals erhoben wird. Bei Kund:innen der IKK Classic ist der Stichtag damit der 31. August.
Verbraucherzentrale kritisiert die Reform
Die Bundesregierung hatte das neue Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) auf den Weg gebracht. Damit soll den stark gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen entgegengesteuert werden. Der Großteil dieser Sparmaßnahmen gilt laut "Berliner Zeitung" erst ab 2027. Dass die Versicherungen ihre Mitglieder im Fall einer Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht mehr einzeln informieren müssen, gelte allerdings schon jetzt.
Bereits vor ihrem Beschluss stieß die Reform auf starke Kritik. So etwa von der Vorständin des Bundesbandes der Verbraucherzentrale, Ramona Pop. Laut "T-Online" nannte sie die Neuregelung ein "Unding" für die Versicherten, die schlimmstenfalls nichts von der Beitragserhöhung sowie der Möglichkeit eines Vertragswechsels mitbekämen. "Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt", so Pop laut dem Bericht.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
T-Online: "Große Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag"
Berliner Zeitung: "Frist endet am 31. August: 2,3 Millionen Kassenpatienten sollten jetzt ihre Abrechnung prüfen"
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