38 Cent ab Kilometer eins
Höhere Pendlerpauschale: So viel mehr haben Arbeitnehmer ab 2026 im Geldbeutel
Veröffentlicht:
von Joachim VonderthannVon der höheren Pendlerpauschale ab 2026 können zahlreiche Arbeitnehmer:innen steuerlich profitieren.
Bild: Christian Charisius/dpa
Ab Januar 2026 profitieren Arbeitnehmer:innen von einer vereinfachten Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Besonders Pendler:innen mit mittleren Arbeitswegen sparen dadurch deutlich Steuern.
Das Wichtigste in Kürze
Ab Januar 2026 gilt die einheitliche Pauschale von 38 Cent pro Kilometer.
Besonders Pendler:innen mit einfachen Strecken ab 20 Kilometern profitieren.
Die Steuerersparnis greift, wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag von 1230 Euro übersteigen.
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Ab dem 1. Januar 2026 tritt dabei eine wichtige Änderung in Kraft: Die bisherige Staffelung, bei der für die ersten 20 Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 38 Cent gewährt wurden, entfällt. Stattdessen können Arbeitnehmer:innen künftig ab dem ersten Kilometer 38 Cent steuerlich geltend machen. Diese Änderung soll insbesondere Pendler:innen mit mittleren Arbeitswegen finanziell entlasten.
Die Anpassung der Pauschale wurde von der Bundesregierung beschlossen, um die steigenden Mobilitätskosten auszugleichen. Der Bundesrat muss dem Gesetz am 19. Dezember noch zustimmen, doch dies gilt als reine Formalität. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet die neue Regelung vor allem eins: Je weiter der Arbeitsweg, desto größer die steuerliche Entlastung.
Viele Arbeitnehmer:innen profitieren von höherer Pendlerpauschale
Besonders Pendler:innen mit einer einfachen Strecke zwischen 20 und 100 Kilometern profitieren spürbar von der neuen Pauschale. Laut Berechnungen der "Bild" ergibt sich für diese Gruppen eine zusätzliche Steuerersparnis von jeweils 352 Euro im Jahr. Wer beispielsweise eine einfache Strecke von 30 Kilometern zur Arbeit zurücklegt und an 220 Tagen pro Jahr arbeitet, konnte bisher 2156 Euro absetzen. Ab Januar 2026 steigt dieser Betrag auf 2508 Euro.
Auch bei kürzeren Wegen gibt es Vorteile, sie fallen aber geringer aus: Bei 10 Kilometern erhöht sich der absetzbare Betrag von bislang 660 Euro auf 836 Euro – ein Plus von 176 Euro pro Jahr. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, hat ein Plus von 88 Euro, so das Bundesfinanzministerium.
Wo die Pauschale in der Steuererklärung hin muss
Die Steuerersparnis greift jedoch nur, wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag von aktuell 1230 Euro übersteigen. Viele Arbeitnehmer:innen dürften durch die neue Regelung erstmals über diesen Betrag kommen, was ihre Steuerlast entsprechend senkt. Zu beachten ist jedoch eine Obergrenze: Unter bestimmten Bedingungen bleibt die Pauschale auf maximal 4.500 Euro gedeckelt.
Um von der neuen Pauschale zu profitieren, müssen Pendler:innen ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung in der Anlage N angeben. Dabei zählt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage. Längere Umwege sind dem "Bild"-Bericht zufolge erlaubt, wenn sie regelmäßig genutzt werden und objektiv Zeit sparen.
Verwendete Quellen:
Bild: "So viel mehr bringt Ihnen die neue Pendlerpauschale"
Nachrichtenagentur dpa
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