Annahme verweigert

Insolvenz von Galeria - Was passiert nun mit Geschenkgutscheinen?

Veröffentlicht:

von Valentin Kronberger

Sat.1 NRW

Galeria meldet vierte Insolvenz an (5. Oktober)

Videoclip • 02:24 Min


Seit dem erneuten Insolvenzantrag kann es passieren, dass Galeria keine Gutscheine mehr annimmt. Die Verbraucherzentrale hat einen Tipp, wie Kund:innen vielleicht noch an ihr Geld kommen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit der erneuten Insolvenz am 2. Oktober kann es passieren, dass Gutscheine bei Galeria nicht mehr akzeptiert werden.

  • Kund:innen müssen in dem Fall warten, bis im Insolvenzverfahren Geld ausgezahlt wird.

  • Die Verbraucherzentrale rät trotzdem dazu, Gutscheine vor Ort einzulösen.

Die Insolvenz der Warenhauskette Galeria hat bereits jetzt Auswirkungen auf Kund:innen. Wer derzeit einen Gutschein in einem der Geschäfte einlösen möchte, dem könnte es passieren, dass er abgewiesen wird. Über einen solchen Vorfall berichtete die "Allgemeine Zeitung".

Auch in den News:

Galeria nahm Gutschein nicht an

Demnach habe man in einer Wiesbadener Filiale am 1. Oktober noch Gutscheine kaufen können, so der Bericht. Ein Tag später folgte der Insolvenzantrag des Unternehmens. Damit sei auch die Möglichkeit verschwunden, die Gutscheine einzulösen. Darauf sollen nun Schilder in der besagten Filiale hinweisen, so die "Allgemeine Zeitung".


Händler insolvent - Was passiert mit meinen Gutscheinen?

Können Kund:innen Gutscheine noch bei insolventen Händler:innen einlösen? So einfach sei das nicht, teilt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite mit. Der Betrag eines Gutscheins könne nur als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Daraus werde eine Quote ausgezahlt, aber nur, wenn noch Geld beim insolventen Unternehmen vorhanden sei.

Forderungen bei Insolvenz oft erfolglos

Meist liege die Quote im einstelligen Prozentbereich – je nach Einzelfall. Bis die Quote ausgezahlt werde, vergingen oft mehrere Jahre. Zudem seien solche Forderungen oft erfolglos. Die Verbraucherzentrale rät daher, zu versuchen, den Gutschein doch noch vor Ort einzulösen.

Wer trotzdem eine Erstattung versuchen möchte, sollte sich den Gutschein, den Kaufbeleg und Nachweise über die Gutschrift aufheben. Es besteht laut Verbraucherzentrale die Möglichkeit, den vorläufigen Insolvenzverwalter deswegen zu kontaktieren.


Verwendete Quellen:

Allgemeine Zeitung: "Galeria Kaufhof, die Insolvenz und ungültige Gutscheine"

Verbraucherzentrale: "Wenn eine Firma insolvent wird: Das sind Ihre Rechte"

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