Verbraucherschutz
Flug gestrichen und Geld zurück? – Diese Entschädigungsregeln gelten 2027 in der EU
Veröffentlicht:
von Marie-Finn Bruker:newstime
Neue EU-Regeln stärken Fluggastrechte
Videoclip • 01:00 Min • Ab 12
Ob Verspätung am Flughafen oder Komplettausfall: Reisende in der EU sollen künftig einfacher an ihre Erstattungsgebühr kommen. Diese Fristen und weniger Zusatzkosten könnten Verbraucher:innen 2027 entlasten.
Die EU stärkt Rechte von Fluggäst:innen: Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in Zukunft leichter an eine Entschädigung kommen. Auch einige Zusatzkosten fallen weg: Welche Regeln künftig gelten.
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Gleiche Entschädigung, neue Fristen
Die aktuell in der EU geltenden Entschädigungsregeln sollen dabei im Wesentlichen gleich bleiben. Wenn ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat oder weniger als 14 Tage vor Abflug ausfällt, werden Passagier:innen entsprechend entlohnt – je nach Entfernung:
250 Euro: ab 1.500 Kilometern
400 Euro: bis zu 3.500 Kilometer
600 Euro: ab mehr als 3.500 Kilometern
Geld zurück gibt es allerdings nur, wenn die Fluggesellschaft die Unannehmlichkeiten selbst zu verantworten hat.
Neu sind allerdings die folgenden Fristen: Haben Betroffene einen Anspruch auf Entschädigung, müssen sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft von der Airline elektronisch über den Ausgleich informiert werden. Ebenfalls muss eine Erklärung zur Beantragung der Vergütung folgen, für welche die Passagier:innen anschließend neun Monate Zeit haben. Danach muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Tagen die Entschädigung auszahlen oder andernfalls mitteilen, warum es keine Auszahlung gibt.
Weniger Zusatzkosten für Familien
Auch bei einigen der bisher anfallenden Zusatzkosten gibt es Änderungen. Diese gelten allerdings nur für Flüge, die innerhalb der EU abheben, oder wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
So können etwa Kinder unter 14 Jahren kostenlos einen Sitzplatz neben den Eltern erhalten. Das Gleiche gilt für die Begleitung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Schwangere. Auch Schreibfehler auf Tickets müssen künftig kostenlos korrigiert und Boardingpässe für bereits eingecheckte Gäste ausgedruckt werden.
Die Neuregelungen sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie jedoch auch schon früher umsetzen. Lange hatte das Parlament in Brüssel mit den EU-Staaten verhandelt. Die Gespräche im Juni hatten sich teils bis in die Nacht gezogen. Nachdem zunächst keine Einigung erzielt werden konnte, gab es schließlich grünes Licht für die Entschädigungs-Reform.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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