Flugregeln

EU-Parlament fordert Recht auf freies Handgepäck bei Flugreisen - EU-Staaten stellen sich quer

Aktualisiert:

von Michael Reimers

Das EU-Parlament will die Handgepäck-Regeln lockern, doch die EU-Staaten stellen sich noch quer. (Symbolbild)

Bild: Sebastian Christoph Gollnow/dpa


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Kostenloses Handgepäck für alle Flüge – das fordert das EU-Parlament. Doch die Mitgliedstaaten sind da anderer Meinung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fluggäst:innen sollen nach dem Willen des EU-Parlaments kostenlos ein Handgepäckstück mitnehmen dürfen.

  • Auch bei Verspätungen will das Parlament an Entschädigungen festhalten.

  • Doch die EU-Staaten bremsen – der Streit um neue Flugregeln geht weiter.

Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für ein Recht auf freies Handgepäck bei Flugreisen ausgesprochen. Der fraktionsübergreifende Beschluss sieht laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor, dass Fluggäst:innen künftig ohne zusätzliche Kosten sowohl einen persönlichen Gegenstand als auch ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen.

Auch aus Sicht der Verbraucherzentralen handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Somit darf kein Zuschlag verlangt werden.

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Einheitliche Regelung für alle Airlines geplant

Nach dem Vorschlag des Parlaments sollen Passagier:innen folgende Gegenstände kostenlos mitnehmen können:

  • Einen persönlichen Gegenstand (zum Beispiel Handtasche, Laptop oder Rucksack)

  • Ein Handgepäckstück mit maximal sieben Kilogramm Gewicht

  • Die Gesamtgröße des Handgepäcks soll 100 Zentimeter (Summe aller drei Kantenmaße) nicht überschreiten

Diese Regelung würde die bisher uneinheitliche Praxis beenden, bei der manche Fluggesellschaften nur sehr kleine Gegenstände als kostenloses Handgepäck erlauben und für alles weitere zusätzliche Gebühren verlangen.

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Entschädigungsregeln bei Verspätungen sollen bestehen bleiben

Das EU-Parlament möchte zudem die bestehenden Entschädigungsregeln bei Flugverspätungen weitgehend beibehalten. Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass Reisende bei Verspätungen ab drei Stunden oder bei Flugausfällen folgende Entschädigungen erhalten:

  • 300 Euro bei Flügen bis 1.500 km Entfernung (bisher 250 Euro)

  • 400 Euro bei Flügen bis 3.500 km Entfernung (keine Änderung)

  • 600 Euro bei Flügen über 3.500 km Entfernung (keine Änderung)

Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft die Verspätung zu verschulden hat. Bei Krieg, bestimmten Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen wären keine Entschädigungen fällig.

Die Mehrheit der EU-Verkehrsminister:innen hatte sich bereits im Juni 2025 für eine andere Regelung ausgesprochen. Sie möchten, dass Fluggäst:innen erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden und die Beträge je nach Entfernung niedriger ausfallen.

Kompromissfindung noch notwendig

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss noch ein Kompromiss zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten gefunden werden. Die Beteiligten versuchen schon seit Jahren, eine Einigung zu erzielen - bisher erfolglos. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hatte bereits im Juni 2025 für einen ähnlichen Vorschlag gestimmt.

Die Luftverkehrslobby unterstützt hingegen die Position der EU-Verkehrsminister:innen und fordert längere Fristen für Entschädigungszahlungen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) argumentiert, dass Airlines bei einer längeren Frist häufiger Ersatzflugzeuge stellen könnten, anstatt Flüge ausfallen zu lassen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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