Abzocke aufgedeckt?
Handgepäck kostet extra? Verbraucherschützer ziehen vor Gericht
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von dpaDas Handgepäck kann bei manchen Fluglinien Zusatzkosten verursachen.
Bild: Sven Hoppe/dpa
Flug günstig gebucht, doch fürs Handgepäck massig draufgezahlt? Genau deshalb ziehen Verbraucherschützer:innen jetzt gegen einige Airlines vor Gericht.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet und zwei weitere Airlines Klage erhoben wegen aus seiner Sicht "unzulässiger" Handgepäck-Gebühren.
"Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. "Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht", kritisierte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen.
Ryanair, easyJet und Co täuschen mit Handgepäcks-Trick niedrigere Preise vor
In einem ersten Schritt hatte der vzbv zahlreiche Airlines, darunter Ryanair, deswegen abgemahnt. "Gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen und somit Verbraucher täuschen, was die Flugpreise angeht", sagte Pop.
Die EU sollte nach ihren Worten klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen. Verbraucher:innen müssten vor Kostenfallen geschützt werden. Das Vorgehen des vzbv sei Teil einer europaweiten Aktion.
Die Verbraucherschützer:innen stützen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline.
Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden.
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