Anspruch auf Preisnachlass
App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" soll Minderungsrecht durchsetzen
Aktualisiert:
von Jacqueline Bittl:newstime
Neues Recht bei schlechtem Handy-Empfang (15. April)
Videoclip • 01:47 Min • Ab 12
Wer trotz gutem Vertrag nur langsames oder gar kein Mobilfunknetz hat, kann jetzt handeln. Tests mit einer neuen App sollen die Preisminderung oder Kündigung rechtlich absichern.
Wer regelmäßig über langsames Mobilfunk-Internet klagt, kann nun Preisminderung oder sogar eine Sonderkündigung durchsetzen. Grundlage sind Messungen mit einer neuen App der Bundesnetzagentur, die ab Montag (20. April) zur Verfügung steht.
Auch in den News:
Konkrete Schwellenwerte für den Mobilfunk
Verbraucherzentralen kritisieren seit Langem, dass die von Mobilfunkanbietern angegebenen hohen Maximalgeschwindigkeiten in der Praxis oft nicht erreicht werden. Zwar haben milliardenschwere Investitionen die Netze in Deutschland verbessert, dennoch berichten viele Kund:innen – vor allem außerhalb der Städte – weiterhin von sehr langsamen Verbindungen oder kompletten Funklöchern.
Mit der neuen App "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" können jetzt Tests für einen rechtssicheren Minderungsanspruch durchgeführt werden. Ähnliche Messungen gibt es im Festnetz bereits, dort wurde das Angebot bislang jedoch nur begrenzt genutzt.
Für den Mobilfunk wurden nun konkrete Schwellenwerte festgelegt: In dünn besiedelten Regionen müssen mindestens zehn Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden, in Gegenden mittlerer Dichte 15 Prozent und in Ballungsräumen 25 Prozent.
Gesetzlich verankertes Minderungsrecht hilft vor Gericht
Vorgesehen sind insgesamt 30 Messungen über fünf Tage hinweg. Wird die jeweilige Mindestschwelle an drei Tagen kein einziges Mal erreicht, gilt die Abweichung als erheblich – und der rechtliche Anspruch kann greifen. Die Messungen dürften laut Bundesnetzagentur überall in Deutschland durchgeführt werden.
Automatische Preisnachlässe sind damit allerdings nicht verbunden. Verbraucher:innen müssen die konkrete Minderung oder eine Vertragsauflösung selbst mit ihrem Anbieter verhandeln und gegebenenfalls vor Gericht ziehen. Dort stünden ihre Chancen dank des gesetzlich verankerten Minderungsrechts aber vergleichsweise gut.
Während Verbraucherzentralen das neue Instrument grundsätzlich begrüßen, halten sie die Regeln für zu kompliziert und zu wenig streng. Die Telekommunikationsbranche äußerte hingegen deutliche Kritik und sprach von einem "bürokratischen Ungetüm". Kund:innen sollen sich lieber direkt an ihren Anbieter wenden. Nach Einschätzung von Verbraucherschützer:innen verläuft das bislang jedoch häufig erfolglos – nun verbessert sich zumindest die Ausgangslage der Nutzer:innen im Streit um schlechtes Netz.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
:newstime verpasst? Hier aktuelle Folge ansehen
Mehr entdecken

Energiewende
Kohlekraftwerk Gelsenkirchen: Kühltürme werden gesprengt

Maritimes Volksfest
Hamburg feiert! Hafengeburtstag startet mit Schiffsparade

Fahndung
Nach Geiselnahme in Sinzig: Tätersuche dauert an

Russlands Krieg gegen die Ukraine
Putins Militärparade profitiert von Trumps Waffenruhe

Feuerpause und Gefangenenaustausch
Trump meldet Durchbruch: Dreitägige Waffenruhe in der Ukraine

Hersteller von Kartoffelknödeln
Traditionsfirma Dr. Willi Knoll meldet Insolvenz an



