Urteil des EU-Gerichts
Rekordstrafe gegen Google wegen vorinstallierter Apps auf Android-Geräten
Veröffentlicht:
von Marie-Finn Bruker:newstime
Warum Google Millionen von Mücken freisetzen will (9. Juni)
Videoclip • 01:38 Min • Ab 12
Chrome, Playstore, Gmail, Maps: Viele Google-Apps sind auf Smartphones mit Android-Betriebssystem vorinstalliert. Gegen den Tech-Giganten wird deshalb nun eine milliardenschwere Rekordstrafe der EU-Kommission verhängt.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verpflichtet Google zu einem Bußgeld von 4,1 Milliarden Euro.
Dem Unternehmen werden illegale Beschränkungen zur Stärkung seiner Marktdominanz vorgeworfen. Konkret geht es dabei um die vorinstallierten Google-Apps auf Android-Geräten.
2018 hatte die EU-Kommission Google bereits eine Strafe von 4,3 Milliarden Euro verhängt, die nach Einspruch des Tech-Riesen gemindert wurde.
4,1 Milliarden Euro – das bedeutet eine Rekord-Wettbewerbsstrafe. Hierzu hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Internetriesen Google verurteilt. Der Grund: Der Tech-Konzern habe Produzenten von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen zur Stärkung ihrer Marktdominanz auferlegt.
Auch in den News:
Kritik am vorinstallierten Google-Paket auf Smartphones
Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der vorinstallierten Google-Apps auf Android-Geräten zieht sich seit 2018. Die EU-Kommission, die für die Einhaltung der Wettbewerbsregeln innerhalb des Staatenbundes zuständig ist, sah in der Regelung einen Verstoß. Konkret kritisierte die Brüsseler Behörde, dass es Google auf seine Vormachtstellung im Bereich der Suchmaschinen abgesehen habe, um damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen aufrechtzuerhalten.
Des Weiteren hatte die Kommission die Einschränkung, nach der Anbieter:innen von Smartphones mit Google-Diensten keine Geräte mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften, kritisiert.
Android ist ein bei Google entwickeltes Smartphone-Betriebssystem und für Gerätehersteller kostenlos. Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google allerdings über seine Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten außer der Suchmaschine auch immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren.
Ursprüngliche Strafe wurde um 200 Millionen Euro reduziert
Mit dieser Regelung stellte Google aus Sicht der EU-Kommission seine Kopplungspraktik sicher, dass die Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren. Die EU-Wettbewerbshüter verhängten daraufhin eine Geldstrafe von 4,3 Milliarden Euro.
Daraufhin änderte der Konzern zwar die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen das Urteil der Kommission. Google hatte in dem Verfahren argumentiert, die Kopplung der Suche-App und des Chrome-Browsers seien notwendig gewesen.
"Android bietet mehr Auswahl für alle und unterstützt Tausende von Unternehmen. Dieses Urteil berücksichtigt nicht unsere erheblichen Investitionen, um sicherzustellen, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibt", erklärte ein Google-Sprecher gegenüber "Consumer News and Business Channel" (CNBC).
Im Gegensatz zur EU-Kommission sah der EuGH keinen Verstoß darin, dass Google bestimmten Herstellern und Mobilfunkbetreibenden Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Nach Auffassung des Gerichts habe die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen, dass dadurch tatsächlich ein Wettbewerber behindert werde. Außerdem hätte Google in diesem Zusammenhang angehört werden müssen, dies sei jedoch ausgeblieben.
Das Gericht in Luxemburg senkte das Bußgeld schließlich in seinem Urteil von 2022 um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Rund 1,5 Milliarden Euro davon entfallen auf Google und seinen Mutterkonzern Alphabet gemeinsam.
Kommission verhängte bereits über acht Milliarden Euro Strafe
Nach einem Einspruch von Google und Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun am Donnerstag (2. Juli) endgültig: Das Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht.
"Das heutige Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht dazu nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken", betont der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín Reyna.
Bereits in der Vergangenheit stand Google unter erheblichem Druck durch EU-Wettbewerbsbehörden. 2024 hatte die EU-Kommission dem Tech-Riesen eine Milliardenstrafe wegen dessen Preisvergleichsdienst verhängt. Erst vergangenen Mittwoch (1. Juli) hatte ein Gericht in Schweden Google zu Schadensersatz von umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro an die Klarna-Tochter Pricerunner verurteilt.
Insgesamt verhängte die EU-Kommission gegen Google seit 2017 Wettbewerbsstrafen in einer Gesamthöhe von über acht Milliarden Euro, neuere Quellen sprechen sogar von über elf Milliarden Euro.
Diese Einbußen kann der Internetgigant aber bisher verkraften. Denn trotz der rechtlichen Herausforderungen läuft vor allem das Online-Werbegeschäft von Google weiterhin gut. Der wichtigste Geldbringer des Unternehmens erwirtschaftet den Großteil der Erlöse des Mutterkonzerns Alphabet. Im dritten Quartal 2025 konnte dieser seinen Gewinn um rund ein Drittel steigern, auf 34,98 Milliarden Dollar.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
CNBC: "Google loses fight over record $4.7 billion EU antitrust fine"
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