Noch in diesem Jahr
Amazon-Prime-Kunde? Wann du Geld zurückfordern kannst
Aktualisiert:
von dpaViele Kund:innen von Amazon Prime können noch vor Ende des Jahres auf die Erstattung von Zahlungen hoffen. (Symbolbild)
Bild: Adobe Stock
Du hast schon länger als drei Jahre ein Prime-Abo bei Amazon? Dann kannst du wahrscheinlich Geld von dem Unternehmen zurückfordern. Verbraucherschützer:innen erklären, was nun zu tun ist.
Das Wichtigste in Kürze
Viele Prime-Kund:innen können wegen einer rechtswidrigen Preiserhöhung Geld von Amazon zurückfordern.
Stiftung Warentest rät, die Erstattung bis Ende 2025 zu beantragen, bevor Ansprüche verjähren.
Wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist, sorgt für große Aufmerksamkeit.
Viele Amazon-Prime-Kund:innen, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen haben, können wegen einer unrechtmäßigen Preiserhöhung Geld von dem Unternehmen zurückverlangen. Dabei sollte man am besten bis Ende 2025 handeln, rät die Stiftung Warentest. Damit sei sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.
Amazon hatte im Herbst 2022 den Prime-Abopreis einseitig erhöht. Kosteten ein Monat Prime bis dahin 7,99 und ein Jahr Prime bis dahin 69 Euro, wurde für ein Monatsabo nach diesem Zeitpunkt ein Euro mehr fällig, fürs Jahresabo waren es 20,90 Euro mehr.
Dass diese Preiserhöhung rechtswidrig war, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt (Az. I-20 U 19/25). Die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war bereits vor dem Landgericht erfolgreich gewesen.
Wer bekommt die Erstattung?
Die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis können Kund:innen verlangen, die das Monats- oder Jahres-Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben.
Als Zustimmung gilt, wenn Prime-Abonnent:innen nach Ansage der neuen Preise vom Jahres- aufs Monats-Abo oder umgekehrt gewechselt haben, erklärt die Stiftung Warentest.
Was können Betroffene tun?
Du musst die Zahlung schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest bietet dafür auf ihrer Webseite einen Musterbrief mit Hinweisen zum Ausfüllen an.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant wegen der Preiserhöhung außerdem eine Sammelklage. Interessierte können sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale für einen Newsletter rund um die geplante Klage anmelden.
Und was ist mit Zinsen?
Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Bis also höchstrichterlich entschieden ist, könnten noch Monate oder mehr als ein Jahr vergehen. So lange müssen Betroffene im Zweifel auf eine Rückzahlung warten.
Tipp: Sichere dir zusätzlich zur Erstattung auch das Recht auf Verzugszinsen. Dafür muss Amazon ultimativ zur Zahlung aufgefordert werden, wie es auch im Musterbrief der Warentester steht.
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