Fahrer aufgepasst
Schluss mit grüner Umweltplakette: Diese Autos brauchen den Aufkleber bald nicht mehr
Veröffentlicht:
von Emre Bölükbasi:newstime
Umweltplakettenpflicht für E-Autos wird abgeschafft
Videoclip • 01:11 Min • Ab 12
Ein Kennzeichen statt zwei Nachweise: Der Bundesrat hat die Plakettenpflicht für Millionen Autos gekippt. Was jetzt für Fahrer:innen gilt, wer trotzdem eine Plakette braucht und was noch unklar ist.
Ein Aufkleber an der Scheibe, ein Behördengang, ein weiterer Nachweis – und das bei einem Auto, das keinen Tropfen Sprit verbrennt. Für E-Auto-Fahrer:innen soll dieser Papierkram bald Vergangenheit sein. Wie das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) berichtet, beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag (25. September) die Abschaffung der Umweltplakettenpflicht für Elektroautos.
Ab wann die neue Regelung gilt, ist noch unklar. Sie muss zunächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
E-Kennzeichen reicht künftig aus
Wer ein Elektroauto mit E-Kennzeichen fährt, muss laut "RND" künftig keine grüne Plakette mehr an die Windschutzscheibe kleben. Die Berechtigung für Umweltzonen ergebe sich dann allein aus dem Kennzeichen. Auch Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen wären dann von der Umweltplaketten-Pflicht befreit.
Der Grund: Elektrofahrzeuge zählen ohnehin zur saubersten Schadstoffgruppe 4, die Plakette wäre damit eine doppelte Kennzeichnung. Bereits angebrachte Plaketten sollen nicht automatisch ungültig werden, wären aber überflüssig.
Für Benziner, Diesel und Hybride ohne E-Kennzeichnung ändert sich dagegen nichts, hier bleibt die Pflicht bestehen. Auch an den Umweltzonen und den Luftqualitätsvorgaben selbst rüttelt die Verordnung dem Bericht zufolge nicht.
Welche Plakette was bedeutet
Die Umweltplakette gibt es seit 2007. Sie soll die Luft in belasteten Innenstädten sauberer machen. Insgesamt gibt es in Deutschland 36 Umweltzonen. Die vier Schadstoffgruppen im Überblick:
Gruppe 1 (keine Plakette): Die Einfahrt in Umweltzonen ist verboten.
Gruppe 2 (rote Plakette): Auch hier ist die Einfahrt verboten.
Gruppe 3 (gelbe Plakette): Erlaubt ist die Zufahrt nur in einigen wenigen Umweltzonen.
Gruppe 4 (grüne Plakette): Sie gilt als Eintrittskarte für praktisch alle Zonen. In den meisten ist inzwischen nur noch sie zugelassen. E-Autos gehören in diese Gruppe.
Was das E-Kennzeichen ist und wie man es bekommt
Das E-Kennzeichen endet auf den Buchstaben "E". Es wurde 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz ins Leben gerufen. Berechtigt sind Batterie-Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride, sofern sie festgelegte Grenzwerte bei CO₂-Ausstoß oder elektrischer Reichweite einhalten.
Beantragen lässt es sich vor Ort oder online bei der Zulassungsstelle, es fallen die üblichen Gebühren an. Pflicht ist es nicht. Wer es hat, kann in vielen Städten aber profitieren, etwa durch günstigeres oder kostenloses Parken, die Nutzung von Busspuren oder Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen.
Auch in den News:
Verwendete Quellen:
RND: "Bundesrat beschließt Abschaffung der Umweltplaketten-Pflicht für E-Autos"
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