Gerichtsurteil

Deutsche Bahn muss doch nicht Platz für die Konkurrenz machen

Veröffentlicht:

von Valentin Kronberger

:newstime

Deutsche Bahn führt Alkoholverbot ein (21. Juli)

Videoclip • 01:56 Min • Ab 12


Die Deutsche Bahn siegt vor Gericht. Auf Strecken im Fernverkehr muss die DB doch keine Kapazitäten an Wettbewerber abtreten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DB muss im Fernverkehr keinen Platz für Wettbewerber machen.

  • Zuvor hatte die Bundesnetzagentur die DB verpflichtet, mindestens 25 Prozent an Kapazitäten abzugeben.

  • Hintergrund ist der geplante Markteintritt von Italo.

Die Deutsche Bahn (DB) muss auf Strecken im Fernverkehr doch nicht mehr Platz für Wettbewerber machen. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden. Demnach ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur rechtswidrig, der die DB dazu verpflichtet, auf hochbelasteten Strecken Konkurrenten mindestens ein Viertel der Kapazitäten zu überlassen.

Auch in den News:

DB unterstützt die Entscheidung

Die DB begrüßte die Entscheidung auch wegen der sehr knappen Kapazitäten auf dem deutschen Schienennetz. Die Bundesnetzagentur hält eine solche Regelung trotzdem für sinnvoll. Diese würde im Interesse der Gäste den Wettbewerb auf der Schiene fördern und zu niedrigeren Ticketpreisen führen.


Hintergrund ist, dass das italienische Eisenbahnunternehmen Italo ab 2028 in den deutschen Fernverkehr eintreten will. Italo hatte sich bei der Bundesnetzagentur über die Vergabe der Schienenkapazitäten beschwert. Das Unternehmen wollte bessere Bedingungen für neue Wettbewerber erreichen.

DB dominiert den Fernverkehr

Eisenbahnunternehmen brauchen in Deutschland eine Trasse - eine bestimmte Strecke zu einer bestimmten Zeit. Der begrenzte Platz auf der Schiene wird von der DB vergeben. Die dominiert 95 Prozent des Fernverkehrs. Die Bundesnetzagentur will, dass andere Konkurrenten mehr Platz auf den überlasteten Strecken bekommen.


Die Behörde entschied daher am 17. Juli, dass die DB 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten an Konkurrenten vergeben muss. Das gilt für stark ausgelastete Strecken wie die Knoten München und Frankfurt. Die DB ging in einem Eilverfahren gegen diesen Beschluss vor.

Klausel erreicht Zweck nicht

Das Gericht argumentierte, dass Betreiber von Schienen rechtlich keine Wettbewerberklausel eingehen müssen. Außerdem werde durch die Klausel nicht der vorgesehene Zweck erreicht.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Mehr entdecken