Totschlag-Prozess
Narkosemittel-Einsatz in Otterfing: Notarzt bestreitet Vorwürfe
Veröffentlicht:
von Alice MajewskiAuftakt Totschlagprozess gegen Notarzt
Bild: Peter Kneffel/dpa
Eine Frau verletzt sich, der Notarzt kommt. Elf Tage später ist sie tot – weil der Mediziner ohne Grund ein Narkosemittel spritzte? Jetzt steht der Mann vor Gericht. Er verteidigt sein Handeln.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Im Verfahren wegen Totschlags gegen einen Münchner Notarzt hat der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestritten. In dem am Dienstag begonnenen Prozess vor dem Landgericht München II geht es um angeblich unnötige und gefährliche Gaben des Narkosemittels Propofol. Der 65-Jährige widersprach nicht den Abläufen, wie sie in der Anklage geschildert sind, verteidigte sie aber als medizinisch gerechtfertigt.
74-Jährige starb nach Narkosemittel-Einsatz
Zwischen 2017 und 2018 fuhr er Rettungseinsätze im Bereich Tegernseer Tal und Holzkirchen. Im April 2018 spritzte er einer 74-jährigen Patientin in Otterfing (Landkreis Miesbach) laut Staatsanwaltschaft nach einem Oberschenkelhalsbruch das Narkosemittel, obwohl es dafür keinen Anlass gab. Danach brachen Atmung und Kreislauf bei der Frau zusammen. Sie erlitt schwere Hirnschäden und starb nach elf Tagen auf einer Intensivstation.
Notarzt war Umgang mit Propofol gewöhnt
Der Tod "macht mich sehr betroffen", sagte der Angeklagte in seiner Einlassung. Ständig mache er sich "Gedanken, was ich falsch gemacht haben könnte". Durch seine Arbeit als Gastroenterologe im Krankenhaus, der sich mit Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts beschäftigt, sei er den Umgang mit Propofol gewöhnt. Er habe es auch seinen Notfallpatienten verabreicht, um ihr Schmerzempfinden zu dämpfen. Das Risiko habe er stets für kontrollierbar gehalten.
Angeklagter weiter als Arzt tätig
Der Arzt ist auch wegen acht weiterer Propofolgaben an Patienten angeklagt, für die es keinen medizinischen Grund gegeben haben soll. Die Vorwürfe lauten auf gefährliche Körperverletzung. Bei sechs weiteren angeklagten Fällen wurden die Verfahren eingestellt. In den meisten Fällen erlitten die Opfer der Anklage zufolge keine Spätschäden.
Der Angeklagte ist weiterhin als Arzt tätig. Nach einem teilweisen gerichtlichen Berufsverbot darf er keine Betäubungsmittel verabreichen. Das Verfahren soll bis Mitte August dauern.
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Verwendete Quelle:
Nachrichtenagentur dpa
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