Wahl am 8. März 2026

Kommunalwahl Bayern 2026: Infos zu Stimmen, Kandidaten und Briefwahl

Veröffentlicht:

von Anika Welter

Ein Wählerin wirft in einem Wahllokal ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Bild: Uwe Anspach/dpa


Am 08.März 2026 stehen die Regionalwahlen in Bayern an. Mehr als 10 Millionen Menschen dürfen ihre Stimme abgeben. Doch wer ist wahlberechtigt? Welche Ämter werden besetzt? Und wie  laufen die Wahlen genau ab? Wichtige Infos hier im Überblick.

Wann wird gewählt?

Am 08. März sind die Wahllokale in Bayern zwischen 08:00 und 18:00 Uhr für die Kommunalwahlen geöffnet. Alle Wahlberechtigten erhalten vorher automatisch per Post die Wahlbenachrichtigung an ihre Meldeadresse. Darin steht auch die Adresse des richtigen Wahllokals. Mit der Wahlbenachrichtigung kann man die Briefwahl bereits jetzt beantragen. In vielen Kommunen geht das auch online.

Was sind die Kommunalwahlen?

Bei keiner Wahl werden im Freistaat so viele politische Ämter vergeben wie bei den Kommunalwahlen. Alle 6 Jahre werden etwa 39.500 Mandatsträger in den 2.056 bayerischen Gemeinden und 71 Landkreisen gewählt.

Auf der kommunalen Ebene werden viele politische Entscheidungen getroffen, die sich direkt auf das Leben der Menschen im Freistaat auswirken.

Die meisten Begegnungen von Bürgern mit dem Staat gibt es mit kommunalen Behörden: Etwa bei Wahlen, beim Beantragen von einem neuen Personalausweis, Hochzeiten, oder dem Beantragen von Sozialleistungen wie Wohngeld. Denn all diese organisatorischen Aufgaben erledigen die Kommunen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern.

Kommunen entscheiden über die  örtliche Infrastruktur, also beispielsweise den Straßenbau. Auch der Bau von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten ist kommunale Aufgabe.  Daneben  geht es auch um Sicherheitsaspekte wie Brandschutz und die Versorgung mit Wasser oder die Entsorgung von Müll.

Darüber hinaus gibt es freiwillige Aufgaben, denen sich die Kommunalpolitik widmen kann. Dazu gehören die Themen Kultur, Freizeit und Sport, also Museen, Schwimmbäder, Parks und Jugendhäuser. Außerdem können Kommunen Wirtschaft und Tourismus fördern und auch soziales Engagement, beispielsweise in Vereinen, unterstützen.

Was in der Kommunalpolitik passiert, wirkt sich also ganz direkt darauf aus, wie die Menschen vor Ort leben.

Wer wird bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden Erste Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte, Gemeinde- oder Stadträte und Kreisräte  gewählt. Hin und wieder werden für diese Ämter auch Wahlen außerhalb des Sechs-Jahres-Rhythmus ausgerichtet, beispielsweise wenn ein voriger Amtsinhaber zurückgetreten oder im Amt verstorben ist.

Wer ist bei der Kommunalwahl in Bayern wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen oder europäischen Staatsbürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und schon seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in der entsprechenden Kommune leben. Man kann von der Wahl ausgeschlossen werden, wenn ein Gericht einem das Wahlrecht aberkannt hat.

Wie kann ich bei der Kommunalwahl wählen?

Bei der Kommunalwahl kann man entscheiden, ob man seine Stimme am Tag der Kommunalwahl direkt persönlich im Wahllokal abgeben will oder doch lieber im Vorfeld per Brief wählt.

Wer ins Wahllokal geht, sollte seine Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument, wie Reisepass oder Personalausweis, dabei haben. Die Wahllokale haben  am 08.März 2026 zwischen 08:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Wer sich vor 18:00 Uhr bei seinem Wahllokal angestellt hat, darf seine Stimme auch nach 18:00 Uhr noch abgeben.

Wer seine Stimme per Brief abgeben will, kann in ganz Bayern die Briefwahlunterlagen beantragen, sobald die Wahlbenachrichtigung ankommt. Der genaue Ablauf ist in der Wahlbenachrichtigung beschrieben und unterscheidet sich von  Kommune zu Kommune.

Darauf bekommt man die Wahlunterlagen inklusive Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt zugeschickt.

Vor dem Zurückschicken der Briefwahlunterlagen achten Sie bitte unbedingt darauf, den ausgefüllten Stimmzettel und Wahlschein in die richtigen Umschläge zu stecken, sonst ist die Wahl ungültig.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis 18:00 Uhr bei der Adresse auf dem Briefwahlumschlag, also beim Wahlamt oder der Gemeinde, ankommen.

Wer spät dran ist, kann den Brief dort auch selbst einwerfen. Wer die Briefwahlunterlagen per Post abgeben will, sollte das drei Werktage vor dem Wahltag, also spätestens am 05. März 2026, machen.

Wer seine Wahlbenachrichtigung 21 Tage vor der Wahl, also am 15.Februar, noch nicht erhalten hat, sollte bei der zuständigen Gemeinde nachfragen.

Wie wähle ich bei den Kommunalwahlen? Was ist kumulieren und panaschieren?

Bei den Kommunalwahlen gibt es bis zu 4 Wahlscheine für jeden Wähler - den für den Oberbürgermeister und Bürgermeister oder Landrat, den Gemeinde- oder Stadtrat und Kreistag oder den Bezirksausschuss.

Wie viele Wahlscheine genau man bekommt, hängt vom Wohnort ab. In den 25 kreisfreien Städten Bayerns, darunter München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Würzburg und Erlangen, gibt es beispielsweise eine Wahl zum Bürgermeister, aber nicht zum Landrat.

Auf den Wahlscheinen sind alle Parteien oder Wählergruppen mit ihren Wahlvorschlägen, also Listen abgedruckt. Auf den Seiten der Wahlleiter kann man sich jetzt schon anschauen, welche Kandidaten jeweils von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt wurden.

Bei Bürgermeisterwahlen, Oberbürgermeisterwahlen oder Landratswahlen wird jeweils nur ein Kandidat pro Partei aufgestellt. Entsprechend hat auch jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme, da auch nur ein Amt zu vergeben ist.

Bei den Wahlen zum Gemeinde-, Stadt- oder Bezirksrat sowie bei Wahlen zum Kreistag werden meist nur so viele Menschen aufgestellt, wie es dort zu besetzende Posten gibt. In München sind das bis zu 80. Genau so viele Stimmen haben dann auch die Wahlberechtigten, wenn sie über die Besetzung des entsprechenden örtlichen Parlaments abstimmen.

In Ausnahmen weicht die Zahl der Kandidaten aber auch bis auf das Doppelte von den zu vergebenden Posten ab.

Wenn man es sich hier beim Wählen einfach machen will, kann man eine Partei oder Wählergruppe ankreuzen. Damit stimmt man deren Wahlvorschlägen komplett zu. So bekommt jede Person auf der Partei-Liste eine Stimme. Sollte man mit einem einzelnen Kandidaten unzufrieden sein, kann man den aber auch streichen.

Wer sich aber genau mit den zur Wahl stehenden Kandidaten auseinandergesetzt hat, kann auch "kumulieren und panaschieren" - also Stimmen zwischen Parteien und Kandidaten häufeln und verteilen.

  • Kumulieren: Wer einen Kandidaten besonders gut findet, kann bis zu drei Stimmen bei diesem häufeln - also kumulieren

  • Panaschieren: Wer seine Stimmen über mehrere Listen und Kandidaten hinweg verteilen, also panaschieren, will, kann das auch machen.

Hier muss man nur aufpassen, nicht über die maximale Stimmenzahl hinaus zu gehen, immer schön nachzählen, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Gibt es eine 5%-Hürde?

Bei den Kommunalwahlen gibt es keine 5% Hürde, entsprechend können auch Parteien mit weniger als 5% der Stimmen im Wahlbezirk in die Kreistage, Stadt- oder Gemeinderäte einziehen.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Sobald die Wahllokale um 18:00 Uhr schließen, fangen die Wahlhelfer mit dem Auszählen an. Oft gibt es schon im Laufe des Wahlabends erste vorläufige Wahlergebnisse. Besonders bei dem Wahlen von Landräten, Oberbürgermeistern oder Bürgermeistern geht es meist schnell.

Beim Auszählen der Stimmen für Gemeinde- und Stadträte und Kreistagen kann es länger dauern, da hier viel mehr Stimmen vergeben werden und das Auszählen komplizierter ist.

Das amtliche Ergebnis der Wahl wird meist ein paar Tage nach dem Wahlabend verkündet.

Eine Besonderheit: Bei (Ober-)Bürgermeister- oder Landratswahlen kann es zur Stichwahl kommen. Das passiert, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit, also mehr als 50% aller gültigen Stimmen, erreicht. Zwei Wochen später, also am 22. März, findet dann die Stichwahl statt - dabei treten nur noch die beiden Kandidaten an, die in der ersten Wahlrunde die meisten Stimmen erhalten haben.

Was machen Wahlhelfer?

Ohne Wahlhelfer kann keine Wahl durchgeführt werden - Sie sind essenziell für unsere Demokratie.

Bei den Kommunalwahlen 2026 in Bayern werden zwischen 100.000 und 150.000 Wahlhelfer benötigt. Meist melden sich Menschen für die Tätigkeit freiwillig. Fehlen in bestimmten Kommunen Wahlhelfer, können die zuständigen Wahlleiter auch Menschen zum Wahlhelfer berufen.

Grundsätzlich ist jeder Wahlberechtigte auch berechtigt, Wahlhelfer zu werden. Für das Engagement bei den Wahlen vergeben die Kommunen ein Erfrischungsgeld - die Höhe legt die Kommune selbst fest.

Am Wahltag sorgen die Wahlhelfer dafür, dass jeder Wahlberechtigte sein demokratisches Recht ausüben kann.

Wahlhelfer sorgen dafür, dass die Wahllokale für die Wähler bereit sind: mit aufgebauten Wahlkabinen, gesicherten Wahlurnen und ausreichend Wahlscheinen, und dass jeder Wähler seine Stimme abgeben kann.

Sie stellen sicher, dass die Grundsätze einer demokratischen Wahl überall eingehalten werden:

  • Allgemein - Jeder Wahlberechtigte hat das gleiche Stimmrecht wie  alle anderen, unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Glaube, Beruf oder politischer Überzeugung.

  • Unmittelbar - Jeder Wahlberechtigte stimmt direkt für die Politiker, die ihn in Staatsämtern vertreten sollen.

  • Frei - Jeder Wähler darf selbst entscheiden, für wen er seine Stimme abgibt.

  • Gleich - die Stimmen eines Wählers zählen gleich viel wie die jedes anderen Wählers.

  • Geheim - die Stimmabgabe findet so statt, dass niemand anschließend nachvollziehen kann, wer die Stimme abgegeben hat.

Nach der Wahl stellen die Wahlhelfer sicher, dass die Stimmen ausgezählt und an die Wahlleiter übermittelt werden.

Was macht ein Oberbürgermeister, erster Bürgermeister und Stellvertreter?

Oberbürgermeister und Bürgermeister sind die wichtigsten Amtsträger der Gemeindeverwaltung. Sie leiten das Rathaus und müssen Stadt- beziehungsweise Gemeinderatsentscheidungen umsetzen. Außerdem vertreten Sie ihre Stadt gegenüber der Bundes- und Landesregierung.

Was verdient ein Bürgermeister?

Spitzenverdiener ist Münchens OB Dieter Reiter: Als Chef der größten Stadt gibt es Besoldungsgruppe B11: das sind 15.809.- Euro.

Dahinter folgt OB Marcus König in Nürnberg mit 15.227.- Euro.

In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern gibt es 8505.- - Euro.

Bei 3.000 bis 5.000 Einwohnern gibt es noch 7657.- Euro.

Was macht der Gemeinderat oder Stadtrat?

Gemeinde- beziehungsweise Stadträte sind die Parlamente von Gemeinden. Die Mitglieder beraten und entscheiden über den Haushalt, die Bauplanung von Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen und legen lokale Steuern und Gebühren fest. Zudem kontrollieren die Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte ihre Vorgesetzten, also die Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeister.

Sowohl Stadt- als auch Gemeinderatsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus und werden nicht bezahlt, sondern bekommen meist nur eine kleine Aufwandsentschädigung.

Einen Stadtrat gibt es in großen und kreisfreien Städten, während es Gemeinderäte in kleineren Gemeinden gibt.

Was macht der Landrat?

Landräte sind die Vorsitzenden der Kreistage ihres Landkreises. Sie müssen die Entscheidungen umsetzen, die der Kreistag trifft und leiten die Landkreisverwaltung. Außerdem repräsentiert der Landrat seinen Landkreis gegenüber Bayern und dem Bund.

Der Posten als Landrat ist ein Hauptamt und wird als kommunaler Wahlbeamter  bezahlt, dabei liegt das Bruttogehalt bei etwa 10.000 €.

Was macht der Kreistag?

Der Kreistag ist das Parlament des entsprechenden Landkreises. Die Kreisräte haben die Aufgabe, ihren Vorsitzenden also den Landrat zu kontrollieren und über die grundsätzlichen Entscheidungen vor Ort zu beraten. Dabei geht es unter anderem um den Kreishaushalt, Krankenhäuser, den öffentlichen Nahverkehr, Katastrophenschutz und die Abfallentsorgung.

Auch Kreistagsmitglieder nehmen Ihren Posten als Ehrenamt wahr und werden nicht bezahlt sondern bekommen nur eine Aufwandsentschädigung.

Was war das Ergebnis der letzten Kommunalwahl?

An den letzten bayerischen Kommunalwahlen im Jahr  2020 haben knapp 60% aller Wahlberechtigten teilgenommen.

Landesweit haben damals die Volksparteien Wählerstimmen verloren. Die CSU hat landesweit noch 34,5% der Wählerstimmen erhalten, die SPD 13,7%. Die Grünen haben mit 17,3% ein historisches Hoch erreicht. Die im Landtag vertretene Partei der "Freien Wähler" hat 4,1% aller Stimmen erhalten und damit zugelegt. (Nicht zu verwechseln ist dies mit lokalen freien Wählergruppen, siehe unten…).  Die AfD kam auf 4,7%. Auch die FDP hat damals ein paar Wähler dazu gewonnen und 2,7% der Stimmen erlangt. Sonstige Parteien kamen auf 5,1 Prozent. Gemeinsame Wahlvorschläge (meist in kleineren Gemeinden) erzielten 9,3 Prozent und verschiedene Wählergruppen 8,6 Prozent.


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